News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
20.01. 10:45 vor 1966 Tagen
Sparta AG
DGAP-News: Sparta AG: Organveränderung
20.01. 09:39 vor 1966 Tagen
Fashion Concept GmbH
DGAP-News: Fashion Concept GmbH: Umsatzzuwachs von rund 667 Prozent erzielt
20.01. 08:00 vor 1966 Tagen
LOTTO24 AG
DGAP-News: LOTTO24 AG: Lotto24 unterstützt Australien
20.01. 07:30 vor 1966 Tagen
ABIVAX
DGAP-News: ABIVAX: Finanzkalender 2020
20.01. 07:28 vor 1966 Tagen
PROJECT Investment Gruppe
DGAP-News: PROJECT legt offenen Spezial-AIF mit »Develop and hold«-Strategie auf
17.01. 12:12 vor 1969 Tagen
Xlife Sciences AG
Xlife Sciences AG: Neues Projekt im Portfolio
17.01. 11:53 vor 1969 Tagen
NORDWEST Handel AG
DGAP-News: NORDWEST Handel AG: 100 Jahre - viele Rekorde!
17.01. 11:22 vor 1969 Tagen
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
DGAP-Adhoc: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Ungeprüfte Zahlen zum 31.12.2019
In allen Meldungen suchen

04.November 2020 08:00 Uhr

Jens Graf Rechtsanwälte





DGAP-News: Jens Graf Rechtsanwälte


/ Schlagwort(e): Sonstiges/Insolvenz






Jens GWirecard Skandal: Warum Einzelkläger ohne Urteil gegen EY erfolgreich sein könntenraf Rechtsanwälte:








04.11.2020 / 08:00




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Urteilt ein Gericht erstmals, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY den Wirecard Anlegern aufgrund nachlässiger Erledigung ihrer Prüfungsaufgaben wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet, muss EY mit Massen weiterer Prozesse rechnen. Um nicht alle Geschädigten früh zu Klageerhebungen zu ermutigen wird man also Erfolgsmeldungen bereits prozessierender Anleger verhindern müssen. Droht auf eine Einzelklage eine Verurteilung, könnte man sich zu namhaften Zahlungen veranlasst sehen, um Vergleiche mit Geheimhaltungsklauseln zustande zu bringen. Wegen vermutlich dieser Taktik dauerte es bekanntlich über vier Jahre bis zum Diesel - Urteil im Mai 2020.



Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es auch vor diesem Hintergrund empfehlenswert, alsbald rechtlich erprobte und bewährte Einzelklagen zu erheben. Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, bieten ihrer Mandantschaft diesen nicht mit den Nachteilen von Massenveranstaltungen behafteten, auf ihren Fall konzentrierten Service, der auch die Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherungen umfasst. Die individuelle Inanspruchnahme von EY könnte zudem ohne "Sammelklage" eine notwendige Vorstufe eines Amtshaftungsprozesses bilden. Sollte es für Einzelkläger dieses Experiments überhaupt noch bedürfen.



Düsseldorf, den 4.11.2020, Rechtsanwalt Jens Graf, Königsallee 52 - 54, 40212 Düsseldorf, Tel.: 0211 86322525 Fax: 0211 86322555, E-Mail: Jens.Graf@t-online.de, www.vermögensrekonstruktion.de
















04.11.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de





1145264  04.11.2020 



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1145264&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.