EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Unternehmensrestrukturierung BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der ersten Tranche beschlossen München, 1. Juli 2025: Der Vorstand der BayWa AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die im Restrukturierungsplan beschlossene einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung auf EUR 2,79 pro neue Aktie festgesetzt. Im Restrukturierungsplan wurde eine Barkapitalerhöhung beschlossen, durch die das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 92.497.210,88, eingeteilt in 36.131.723 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, um bis zu EUR 184.994.421,76 auf bis zu EUR 277.491.632,64 durch Ausgabe von bis zu 72.263.446 neuen, auf den Namen lautenden, vinkulierten Stückaktien (?Neue Aktien?) erhöht wird. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung sind die Aktionäre der BayWa AG im Verhältnis 1 zu 2 bezugsberechtigt, d.h. je eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von je zwei Neuen Aktien. Die Kapitalerhöhung soll in zwei Tranchen durchgeführt werden, wobei im Rahmen der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft und Raiffeisen Agrar Invest AG bezugsberechtigt sind und im Rahmen der zweiten Tranche alle weiteren Aktionäre. Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung beschlossen. Die Ankeraktionäre sind dabei entsprechend ihren bisherigen Beteiligungsquoten berechtigt, bis zu insgesamt 44.894.938 Neue Aktien zu beziehen. Die beiden Ankeraktionäre haben sich entsprechend den Festlegungen des Restrukturierungsplans in einem Investment Agreement vertraglich verpflichtet, innerhalb der Bezugsfrist der ersten Tranche der Kapitalerhöhung die ihnen nach ihrem Gesellschaftsanteil zustehenden Bezugsrechte bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von EUR 125 Mio. auszuüben und die darauf entfallenden neuen Aktien aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung außerhalb eines öffentlichen Angebots zu beziehen. Die Neuen Aktien aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung werden erst mit Abschluss der zweiten Tranche zum Handel zugelassen. Wie im Restrukturierungsplan beschlossen, sollen im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung weitere Neue Aktien sämtlichen übrigen Aktionären wiederum zum Bezugspreis in Höhe von EUR 2,79 pro neue Aktie im Verhältnis 1 zu 2 mittelbar zum Bezug angeboten werden. Die Baader Bank Aktiengesellschaft ist im Rahmen der Kapitalerhöhung alleiniger Global Coordinator und führt zudem auch als Abwicklungsbank die Kapitalerhöhung durch. Der Beginn der Bezugsfrist ist voraussichtlich für Mitte Oktober 2025 vorgesehen. Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere bis zu EUR 25 Mio. im Rahmen der zweiten Tranche nicht bezogene Neue Aktien zu zeichnen, um einen Gesamtmindesterlös der Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt EUR 150 Mio. sicherzustellen. Etwa nicht bezogene Neue Aktien werden institutionellen Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten. Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung an sämtliche übrigen Aktionäre soll auf der Basis eines zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen. Auf der Grundlage des gebilligten Wertpapierprospekts soll sodann die Zulassung sämtlicher Neuer Aktien zum Handel im regulierten Markt (i) der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zu dessen Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und (ii) der Börse München erfolgen. Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar. Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur, Südafrika, der Schweiz oder den Vereinigten Arabischen Emiraten oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Jurisdiktion darstellen. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden. Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen Fassung) (die Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter Wertpapiere in Deutschland wird erst nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage des deutschen Prospekts der Gesellschaft, der durch die BaFin gebilligt werden muss, erfolgen. Es besteht keine Garantie, dass ein öffentliches Angebot tatsächlich erfolgen wird. Anleger sollten eine Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot zu veröffentlichenden deutschen Prospekt zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den deutschen Prospekt (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind. Der deutsche Prospekt, sofern er gebilligt worden ist, wird nach seiner Billigung auf der Website der BaFin (www.bafin.de), der Website der Gesellschaft (https://www.baywa.com/investor-relations//kapitalerhoehung-2025/) und der Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (https://registers.esma.europa.eu/publication/) verfügbar sein. Kontakt: Josko Radeljic, BayWa AG, Head of Investor Relations, Tel. +49 (0)89/9222-3887, E-Mail: josko.radeljic@baywa.de Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG, Head of Corporate Communications, Tel. +49 (0)89/9222-3680, E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de Ende der Insiderinformation
|
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | BayWa AG |
Arabellastraße 4 | |
81925 München | |
Deutschland | |
E-Mail: | investorrelations@baywa.de |
Internet: | www.baywa.com |
ISIN: | DE0005194062, DE0005194005, DE000A351PD9 |
WKN: | 519406, 519400, A351PD |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 2163618 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
2163618 01.07.2025 CET/CEST