CENTROTEC SE, Brilon Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR) Erwerb eigener Aktien Brilon, den 13. Juni 2025 Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat am 13. Juni 2025 beschlossen, dass laufende Aktienrückkaufprogramm, aufgrund dessen die Gesellschaft bis einschließlich 26. Juni 2025 insgesamt 200.000 eigene Aktien über die Börse erwerben kann, wie folgt anzupassen: - Um den Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2025 nicht zu beeinträchtigen, wird der Erwerb eigener Aktien zunächst im Zeitraum vom 23. bis einschließlich zum 26. Juni 2025 ausgesetzt. - Das Aktienrückkaufprogramm wird sodann bis einschließlich 26. Juli 2025, also um einen Monat, verlängert. - Zugleich wird das Volumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu erwerbenden Aktien auf 110.000 Stück reduziert (bisher 200.000 Stück), wobei die etwa 80.000 Stück Aktien abzusetzen sind, die bereits seit dem 4. Dezember 2024 erworben wurden. - Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wird auf EUR 10.000.000,00 reduziert (bisher EUR 14.000.000,00). Die übrigen Eckpunkte des laufenden Aktienrückkaufprogramms bleiben unberührt. Die Gesellschaft wird die weitere Entwicklung während und nach dem Rückkaufzeitraum fortlaufend beobachten und sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb eigener Aktien im Sinne einer wertorientierten Kapitalmarktstrategie in Ausnutzung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sorgfältig prüfen. Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hatte ursprünglich am 4. Dezember 2024 ein Aktienrückkaufprogramm zunächst befristet auf einen Zeitraum bis zum 30. April 2025 beschlossen und diese Befristung durch Beschluss vom 26. März 2025 auf die Zeit bis zum 26. Juni 2025 verlängert. Das maximale Erwerbsvolumen von 200.000 Stück Aktien der CENTROTEC SE blieb dabei unverändert. Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wurde von EUR 10.600.000,00 auf bis zu EUR 14.000.000,00 erhöht. Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung. Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft ein auf den börslichen Handel spezialisiertes Kredit- oder Wertpapierinstitut beauftragt. Dieses Kredit- oder Wertpapierinstitut wird das Aktienrückkaufprogramm an den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch vom 16. April 2014 (MAR) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ausrichten. Die bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen werden weiterhin in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Brilon, den 13. Juni 2025 CENTROTEC SE Der Verwaltungsrat
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2155050 13.06.2025 CET/CEST