News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
17.07. 13:49 vor 1567 Tagen
Hyrican Informationssysteme AG
DGAP-Adhoc: Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache
17.07. 09:33 vor 1567 Tagen
Tele Columbus AG
DGAP-News: Tele Columbus AG: P?UR macht Internetkunden zu TV-Fans
In allen Meldungen suchen

30.September 2020 13:27 Uhr

SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB





DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB


/ Schlagwort(e): Rechtssache/Research Update






SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: WIRECARD-Desaster: Interner Whistleblower warnte EY schon im Jahre 2016. Klägervertreter sehen Rückenwind für Klagen gegen EY








30.09.2020 / 13:27




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




WIRECARD-Desaster: Interner Whistleblower warnte EY schon im Jahre 2016



Klägervertreter sehen Rückenwind für Klagen gegen EY





Die "Financial Times" berichtet unter Verweis auf ein Addendum zum KPMG-Report vom 27.04.2020, dass bereits im Jahre 2016 ein EY-interner Whistleblower vor Unregelmäßigkeiten bei WIRECARD gewarnt habe. Konkret ging es um einen Unternehmenszukauf in Indien und Vorwürfe des "roundtripping"; zudem habe es einen Bestechungsversuch gegenüber einem EY-Prüfer gegeben.


Durch diesen Artikel sehen die Berliner Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Schirp und Dr. Marc Liebscher sich vollauf bestätigt. Dr. Wolfgang Schirp: "Wir reichen bereits seit Juni 2020 für zahlreiche Anleger Schadensersatzklagen unmittelbar gegen EY ein, und zwar beim Landgericht in Stuttgart. Unsere Klagen basieren darauf, dass EY nach unserer Analyse "ins Blaue hinein" angebliche Treuhandgelder testiert hat und auch weitere Bilanzmanipulationen bei WIRECARD nicht aufgedeckt hat. Die aktuelle Berichterstattung in der Financial Times bestätigt diese Annahmen nun spektakulär."



Dr. Marc Liebscher: "Besonders bemerkenswert finden wir folgende Umstände: 1. Der Whistleblower kam intern von EY: Das heißt, das Wissen des Whistleblowers ist zunächst seiner EY-Einheit zurechenbar. 2. Das Headquarter von EY-Deutschland wurde durch den Whistleblower informiert: Das heißt, die Deutschland-Führung von EY und damit die deutschen EY-Prüfer von WIRECARD mussten um die Hinweise wissen. Das Wissen des Whistleblowers wird damit EY-Deutschland und den konkreten Prüfern voll zugerechnet. 3. Die Hinweise kamen nicht von außen zu EY, sondern direkt und intern durch einen eigenen Mitarbeiter. Damit waren die Vorwürfe für EY-Deutschland wesentlich glaubhafter. 4. Der Whistleblower informierte, dass es Bestechungsversuche der WIRECARD-Konzernführung gegenüber EY-Mitarbeitern gegeben habe. Daher hätte die deutsche EY-Führung besonders darauf achten müssen, eine sorgfältige und unabhängige Prüfung durchzuführen. Damit gerät die Führung von EY-Deutschland ins Visier: Was haben die unternommen, um eine rechtmäßige Prüfung zu gewährleisten?"



Dr. Wolfgang Schirp ergänzt: "Der Whistleblower informierte über "round-tripping", das ist eines der Hauptwerkzeuge beim Aufblähen der Aktivseite der WIRECARD-Bilanz. Genau dies war Kern der zuvor gegen WIRECARD geäußerten Vorwürfe. Wesentlich erscheint uns auch: Die EY-Untersuchung wurde auf "Geheiß von Marsalek" gestoppt. Das bedeutet, dass Marsalek Umfang und Intensität der Abschlussprüfung bestimmte, obwohl Vorwürfe gerade gegen seine Unternehmensführung in Asien vom EY-Mitarbeiter/Whistleblower vorgebracht worden waren. Was wussten die einzelnen Personen der EY-Führung in Stuttgart darüber?"


Dr. Marc Liebscher: "Die Verteidigungsversuche von EY ("wir haben es aufgedeckt"; "WIRECARD war so kriminell, dass es nicht früher auffindbar war") bekommen damit einen weiteren Riss. EY muss sich detailliert und nachvollziehbar erklären, wie sie verhindern wollen, dass derartige Fehlleistungen zukünftig erneut auftreten. Die APAS muss ihre Untersuchungen bei EY entsprechend erweitern. Wir sehen jedenfalls Rückenwind für unsere Schadensersatzklagen in Stuttgart".



Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:



Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com



Dr. Marc Liebscher, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 102, D - 10711 Berlin, Tel.: 0049-30-88701617 und 0049-176-93150194, mail: marc.liebscher@gmx.net, URL: www.dr-spaeth.com
















30.09.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de





1137938  30.09.2020 



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1137938&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.