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11.Juni 2024 11:39 Uhr

G&P GmbH & Co.KG

EQS-News: SolarWorld AG (WKN: A1YCN1 / WKN: A1YDDX) ? Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens der SolarWorld Aktiengesellschaft














Emittent / Herausgeber: G&P GmbH & Co.KG


/ Schlagwort(e): Insolvenz/Anleihe






SolarWorld AG (WKN: A1YCN1 / WKN: A1YDDX) ? Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens der SolarWorld Aktiengesellschaft








11.06.2024 / 11:39 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




 



Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens der SolarWorld Aktiengesellschaft.



 



Einführung



  1. Mit dieser Mitteilung informieren die gemeinsamen Vertreter der beiden Schuldverschreibungen der SolarWorld AG (?Emittentin? oder ?SWAG?)

  • 2014/2019 (WKN A1YDDX / ISIN DE000A1YDDX6) (?2018-1 Schuldverschreibungen?) und

  • 2014/2019 (?WKN A1YCN1 / ISIN DE000A1YCN14 ?) (?2018-2 Schuldverschreibungen? und zusammen mit den 2018-1 Schuldverschreibungen der ?SWAG-Schuldverschreibungen?)

die Anleihegläubiger weiter über die sie betreffenden und den gemeinsamen Vertretern bekannten aktuellen Informationen über das Insolvenzverfahren der SWAG. Dabei wird insbesondere auf die letzte als DGAP-News vom 29.11.2021 abgegebene gemeinsame Erklärung Bezug genommen.



  1. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen auf dem aktuellen Kenntnisstand der gemeinsamen Vertreter beruhen, insbesondere auf Berichten des Insolvenzverwalters der SWAG und Kopien der unten beschriebenen Vereinbarungen. Die gemeinsamen Vertreter haben nur eingeschränkten Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin oder im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren bestimmter Tochtergesellschaften der Emittentin. Insbesondere haben die gemeinsamen Vertreter keinen Zugang zu vielen Informationen des Insolvenzverfahrens der Emittentin oder ihrer Tochtergesellschaften, einschließlich Informationen zu den Kosten der Insolvenzverfahren, steuerlichen Fragen, sonstiger Bestimmungen und des Zeitpunkts der Ausschüttungen. Die hier genannten Informationen und Zahlen können veraltet und/oder unvollständig sein. Die gemeinsamen Vertreter übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der in dieser Erklärung enthaltenen Informationen. Der Insolvenzverwalter hat die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung weder geprüft noch bestätigt.

Ausschüttung an den Security Agent 2021/2022 und 2024



  1. Die besicherten Gläubiger der SWAG hatten Ende September 2021 einen Streit über die Verteilung der Liquidationserlöse beigelegt. In der Folge wurde ein Betrag in Höhe von ca. 5,6 Mio. Euro, den der Security Agent hielt, und ein Betrag in Höhe von ca. 4,5 Mio. Euro, den ein deutsches Gericht hielt und der aus dem Verkauf der Solarworld Americas Inc. und ihrer Tochtergesellschaften (?SWA?) stammt, vom Security Agent an die besicherten Gläubiger verteilt.

     

  2. Die gemeinsamen Vertreter erhielten aus diesem Vergleich mit dem besicherten Kreditgeber Debt Invest GmbH (?DIG?) einen anteiligen Betrag der Liquidationserlöse i.H.v. ca. EUR 4,36 Millionen, der sich wie folgt aufteilt:

  • c. EUR 1,13 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der 2018-1-Schuldverschreibungen; und

  • c. EUR 3,23 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der 2018-2-Schuldverschreibungen.

Diese Beträge wurden erst im Mai 2024 an die Inhaber der SWAG-Anleihen verteilt, da die Liquidation der SWA zuvor noch nicht ausreichend weit vorangeschritten war.



  1. Ende März 2024 hat der Insolvenzverwalter EUR 27,72 Millionen an den Security Agent ausgeschüttet. Zu den Details dazu im Folgenden.

Allgemein



  1. Das Ende des Insolvenzverfahrens wird nach Angaben des Insolvenzverwalters in seinem letzten Zwischenbericht nicht vor Ende 2026 erwartet und das Insolvenzverfahren könnte auch erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden. Wie bereits in der DGAP-Mitteilung der gemeinsamen Vertreter vom 29.11.2021 berichtet, ist das Vermögen der SWAG zum großen Teil zugunsten der besicherten Gläubiger mit Sicherungsrechten belastet. Dementsprechend wird erwartet, dass die Einnahmen für die besicherten Gläubiger fast ausschließlich aus der Verwertung des besicherten Vermögens resultieren. Die Verwertung des besicherten Vermögens unterliegt einer Verwertungsvereinbarung zwischen u.a. dem Insolvenzverwalter und dem Security Agent.

Forderungen der besicherten Finanzgläubiger



  1. Die besicherten Finanzgläubiger umfassen die folgenden Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Quelle: Insolvenzplan nach 09/2021):

  • Die von den Gemeinsamen Vertretern im Namen der Anleihegläubiger geforderten Ansprüche belaufen sich auf 47,35 Mio. EUR für die Anleihe 2018-1 sowie 0.96 Mio. EUR für Zinsen und 135,2 Mio. EUR für die Anleihe 2018-2 und zusätzlich 2,76 Mio. EUR für die Zinsen zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags.

  • Ansprüche, die vom Security Agent im Namen der Kreditgeber des Senior Facilities Agreement (?SFA?) und der SWAG Notes eingereicht wurden, belaufen sich auf ca.  323,2 Mio. EUR. Dies schließt die von den Gemeinsamen Vertretern eingereichten Beträge ein, d. h. diese Ansprüche wurden zweimal eingereicht, erhalten jedoch nur eine Verteilung auf eine der beiden Forderungen. Dies umfasst auch die SFA-Forderung in Höhe von ca. 47,7 Mio. EUR, die von DIG an die besicherten Gläubiger übertragen wurde, sowie die SFA-Forderung in Höhe von ca. 20 Mio. EUR, auf deren Sicherungsrechte die DIG im Rahmen des Verkaufs von Vermögenswerten an die SolarWorld Industries GmbH (?SWI?) im August 2017 verzichtet hat (Details siehe unten unter ?Übersicht über zu monetarisierende Vermögenswerte?). Die eingereichte Forderung der SFA-Kreditgeber abzüglich der ca. 186,3 Mio. EUR SWAG-Schuldverschreibungen, ca. 47,7 Mio. EUR DIG-Forderung und ca. 20 Mio. EUR Verzicht auf Sicherungsrechte beträgt somit ca. 69,3 Mio. EUR (Stand der Verfahrenseröffnung im August 2017).

  • Die für die SWAG-Schuldverschreibungen eingereichten Forderungen sind für die Ermittlung ihres Anteils an den Ausschüttungen an die unbesicherten Gläubiger relevant (sobald sie nach dem Insolvenzplan zugelassen sind). Der Anteil der SWAG-Schuldverschreibungen am Verwertungserlös des belasteten Vermögens berücksichtigt hingegen auch die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufenen Zinsen.

  1. Die Kreditgeber des Super Senior Facilities Agreement (SSFA) haben im Rahmen des Asset-Verkaufs an die SWI im August 2017 auf ihre Forderungen aus dem 50 Millionen Euro SFA verzichtet.

Anmeldungen zur Insolvenztabelle



  1. Der Security Agent hat Forderungen der besicherten Finanzgläubiger i.H.v. ca. EUR 323,2 Mio. EUR aus der sogenannten Parallel Debt zur Tabelle angemeldet. Parallel dazu haben die besicherten Finanzgläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet. Weder die Anmeldung des Security Agent noch die Anmeldung der besicherten Finanzgläubiger waren bisher zur Insolvenztabelle festgestellt worden, da der Insolvenzverwalter der Feststellung widersprochen hatte.

     

  2. Der Insolvenzverwalter, der Security Agent und die besicherten Gläubiger haben sich im März 2024 darauf verständigt, dass der Insolvenzverwalter seinen Widerspruch gegen die Anmeldung des Security Agent zurücknimmt. Im Gegenzug haben die besicherten Gläubiger ihre Anmeldungen zur Insolvenztabelle zurückgenommen.

Übersicht über die Liquidationserlöse



  1. Die gemeinsamen Vertreter haben den Berichten der Insolvenzverwalter entnommen, dass ein erheblicher Teil der Vermögenswerte der SWAG im Laufe des Insolvenzverfahrens veräußert wurde (wie weiter unten ausgeführt) und dass der Insolvenzverwalter der SWAG infolge dieser Verkäufe erhebliche Beträge erhalten hat. Nach Abflüssen betrug der Kassenstand der SWAG zum Stand Oktober 2022 (wie bereits im November 2021) ca. 50 Mio. EUR. ). Dieser Betrag stammt im Wesentlichen aus der Verwertung besicherten Vermögens. Gemäß der Verwertungsvereinbarung erhält der Insolvenzverwalter Massekostenbeiträge für die Ermittlung und Verwertung der belasteten Vermögenswerte. Darüber hinaus erhält der Insolvenzverwalter die Erstattung der im Zusammenhang mit der Verwertung der Sicherheit entstandenen und noch nicht bezahlten Auslagen. Dadurch kann sich der Betrag, der zur Verteilung an die besicherten Gläubiger zur Verfügung steht, erheblich reduzieren. Der verbleibende Betrag wurde u. a. für erhebliche Rückstellungen, u.a. Steuerrückstellungen und Rückstellungen für mögliche Rückzahlungen von Vorschüssen durch bestimmte Parteien einbehalten. Ein Teil dieser Rückstellungen konnte seit November 2021 aufgelöst werden, u.a. insoweit Betriebsprüfungen abgeschlossen wurden, so dass die Verwaltung Ende März 2024 eine Ausschüttung von Verwertungserlösen an den Security Agent i.H.v. EUR 27,72 Millionen vorgenommen hat.

     

  2. Dieser Betrag i.H.v. EUR 27,72 Millionen setzt sich wie folgt zusammen:

  • EUR 20 Millionen sind den ca. EUR 50 Millionen Verwertungserlösen entnommen, die im vorstehenden Absatz erwähnt werden.

  • Die restlichen EUR 7,7 Millionen entfallen auf eine Verteilung aus dem Insolvenzverfahren der SWI an die SWAG im Jahr 2023. Zur SWI wird auf die DGAP-Mitteilung der gemeinsamen Vertreter vom 29.11.2021 Bezug genommen (siehe dort unter ?Verkauf von Vermögenswerten an die SWI?).

  • Von den EUR 20 Millionen entfällt ein geringer Teil auf Erlöse im Zusammenhang mit der SWA, da die Verwaltung weiter Rückstellungen für Kosten und etwaige Risiken bildet, die vor Abschluss der Liquidation der SWAG US-Gesellschaften und der Betriebsprüfung nicht zu 100% ausgeschlossen werden können, sowie für Verwertungskosten.

  1. Der Security Agent und die Insolvenzverwaltung beabsichtigten sich im Laufe des Jahres 2024 dazu zu beraten, ob, wann und welcher Höhe weitere Verwertungserlöse an den Security Agent ausgeschüttet werden können, beispielsweise weil die Liquidation der US-Gesellschaften abgeschlossen und weitere Rückstellungen frei geworden sind.

Verteilung der EUR 27,7 Millionen an die besicherten Gläubiger



  1. Die gemeinsamen Vertreter werden aus der Ausschüttung der EUR 27,7 Millionen einen anteiligen Betrag i.H.v. ca. EUR 19 Millionen erhalten:

     

  2. Davon entfallen, nach Abzug von Kosten, voraussichtlich auf die beiden Anleihen:

  • Ca. EUR 4,9 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der 2018-1-Schuldverschreibungen; und

  • Ca. EUR 14,1 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der 2018-2-Schuldverschreibungen.

  1. Diese Beträge kommen zu den oben genannten EUR 4,36 Millionen EUR hinzu, so dass insgesamt in etwa die folgenden Beträge an die Anleihegläubiger ausgeschüttet werden:

  • Ca. EUR 6,1 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der 2018-1-Schuldverschreibungen; und

  • Ca. EUR 17,3 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der 2018-2-Schuldverschreibungen.  

  • In den Gläubigerabstimmungen ohne Versammlung vom 09. bis 13. September 2021 haben die Anleihegläubiger unter TOP 2 die Vergütung sowie Auslagenerstattung der beiden gemeinsamen Vertreter geregelt. Zum Teil wurden und werden Vergütung und Auslagen vom Insolvenzverwalter erstattet. Die beiden gemeinsamen Vertreter werden offene Vergütungsansprüche sowie Auslagen gem. der Beschlussfeststellung der Gläubiger von den erhaltenen Beträgen einbehalten.

  • Die gemeinsamen Vertreter der beiden Anleihen bereiten eine Auszahlung der verbleibenden Beträge an die Anleihegläubiger vor. Details zum Ablauf dieser weiteren Zwischenausschüttung werden in einer separaten Erklärung veröffentlicht.

 



Übersicht über zu monetarisierende Vermögenswerte



  1. Die gemeinsamen Vertreter entnehmen dem Bericht des Insolvenzverwalters vom Oktober 2023, dass unter anderem folgende belastete Vermögenswerte möglicherweise noch liquidiert werden können und ? allerdings nur soweit Sicherungsrechte bestehen ? vorrangig an die besicherten Gläubiger ausgekehrt werden könnten:

  • Vinci/ Burkina Faso Forderungen in Höhe von ca. 14 Millionen Euro gegen den JV-Partner Vinci aus der Entwicklung eines Solarparks in Burkina Faso, der an den Kunden Simplified geliefert wurde. Vinci hält die fällige Zahlung mit der Begründung zurück, dass SWAG nicht in der Lage sei, ihre 25-jährige Garantieverpflichtung zu erfüllen. Der erste Erlös in Höhe von 1 Mio. EUR (ohne Rückforderungskosten) geht an SWAG, der nächste in Höhe von 4 Mio. Euro an SWIT, der Rest (falls vorhanden) an die besicherten Gläubiger. Hierzu wurden seit einiger Zeit Vergleichsangebote ausgetauscht. Ein Vergleich, der den besicherten Gläubigern in Kürze eine Auszahlung der Verwaltung an den Agenten über EUR 1,5 Mio. bringen würde, steht nun kurz vor dem Abschluss.

  • Die Anteile an der Solarparc GmbH und den damit verbundenen Vermögenswerten und Unternehmen wurden verkauft und die Zahlung (~ EUR 7 Millionen) muss von der SolarWorld Industries Sachsen GmbH eingefordert werden.

  • Was den Verkauf von Vermögenswerten an die SWI angeht gab es im Jahr 2023 eine erhebliche Ausschüttung an die SWAG auf die im Verfahren über das Vermögen der SWI angemeldeten und festgestellten Forderungen, die der Verwalter i.H.v. EUR 7,7 Mio. an den Security Agent ausgeschüttet hat. Zu Details zu diesem Sachverhalt wird auf die DGAP-Mitteilung vom 29.11.2021 verwiesen (dort unter ?Verkauf von Vermögenswerten an die SWI?). Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWI wurden zugunsten der SWAG Forderungen über ca. 8,8 Millionen Euro sowie weitere 2,6 Millionen Euro für den Ausfall festgestellt. Auf die genannten festgestellten Forderungen wurden Auszahlungen geleistet, von denen EUR 7,7 Mio. Ende März 2024 als Teil der EUR 27,7 Mio. an den Security Agent gezahlt wurden. Das Insolvenzgericht hat in diesem Insolvenzverfahren zur Anmeldung nachrangiger Forderungen aufgefordert, so dass im weiteren Verlauf Ausschüttungen auf Zinsen auf die angemeldeten Forderungen erwartet werden können, die dann durch den Insolvenzverwalter an den Security Agent ausgeschüttet werden.

  • Klagen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder wurden im Dezember 2020 beim Landgericht Bonn eingereicht. Inzwischen wurde bereits mehrfach mündlich verhandelt.

  • Die Liquidation der US-Gesellschaften (SWA) steht kurz vor dem Abschluss. Für die besicherten Gläubiger sind - über die von dem Insolvenzverwalter bereits vereinnahmten Erlöse hinaus - keine weiteren Erlöse zu erwarten.

 



 



Bei Rückfragen stehen One Square für die G&P GmbH & Co. KG (solarworld@onesquareadvisors.com) für die Anleihe WKN A1YCN1 bzw. Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann (info@rechtsanwalt-elsmann.de) für die Anleihe WKN A1YDDX selbstverständlich zur Verfügung.



 




Kontakt

G&P GmbH & Co. KG

Theatinerstr. 36

80333 München

 



Rechtsanwalt Alexander Elsmann

Grafenberger Allee 120

40237 Düsseldorf



 



 



 





















Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.









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