zooplus AG plant Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft ("SE")
München, 08. Juli 2021 - Vorstand und Aufsichtsrat der zooplus AG haben heute beschlossen, die Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz SE) unter dem Namen zooplus SE vorzubereiten. Das gegenwärtige dualistische Leitungssystem der Gesellschaft, bestehend aus dem Vorstand als Geschäftsführungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan, soll auch unter der neuen Rechtsform der SE fortbestehen. Die Verantwortlichkeiten und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat bleiben von der neuen Struktur unberührt. Der Sitz des Unternehmens soll unverändert in München, Deutschland, bleiben. Dr. Cornelius Patt, CEO der zooplus AG: "In den vergangenen Jahren ist zooplus kontinuierlich stark gewachsen und hat sich zur führenden Online-Plattform für Heimtierbedarf in ganz Europa entwickelt. Nicht nur unsere Kundinnen und Kunden, sondern auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in zahlreichen europäischen Länder zu Hause. Mit der Umwandlung in eine SE unterstreichen wir die internationale Ausrichtung und Steuerung unseres Geschäfts. Gleichzeitig stärken wir unsere Position als attraktiver paneuropäischer Arbeitgeber und progressiver Technologie-Konzern. Damit reihen wir uns in die Liste vieler anderer international erfolgreicher börsennotierter Gesellschaften ein." Die zooplus AG bedient mit ihren Onlineshops Kundinnen und Kunden in 30 europäischen Märkten in 24 Sprachen. Neben dem Hauptsitz der Gesellschaft in München ist zooplus mit Technologie-Hubs in Krakau, Madrid und Wien, vertreten. Die bestehende gesellschaftsrechtliche Struktur der AG mit ihren nationalen und internationalen hundertprozentigen Tochterunternehmen in Europa bleibt auch nach der Umwandlung unverändert bestehen. Die Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der SE bedarf unter anderem einer Zustimmung der Hauptversammlung der zooplus AG, die aktuell für das zweite Halbjahr 2021 geplant ist. Die Wirksamkeit der Umwandlung in eine SE erfordert zudem, dass das Verfahren zum Abschluss einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der zukünftigen zooplus SE vor der Eintragung im zuständigen Handelsregister abgeschlossen oder beendet ist. Das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren soll nach gegenwärtigem Stand voraussichtlich noch im Juli 2021 eingeleitet werden. Durch die Umwandlung in eine SE bleibt die Rechtsstellung der Aktionärinnen und Aktionäre der zooplus AG im Grundsatz unberührt. Sie werden unverändert dieselbe Anzahl an auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) halten. Zudem bleibt der Börsenhandel der Aktien von der SE-Umwandlung unberührt.
Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.
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1216737 08.07.2021