Düsseldorf, 30. April 2020 Der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf, ist mitgeteilt worden, dass der Stimmrechtsanteil der Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel zum 24. April 2020 insgesamt 61,54% der Stimmrechte (159.872.622 Stimmen) an der Henkel AG & Co. KGaA (ISIN DE0006048408) beträgt und gehalten wird von - 135 Mitgliedern der Familien der Nachfahren des Unternehmensgründers Fritz Henkel, - 18 von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Stiftungen, - drei von Mitgliedern dieser Familien gegründete Trust, - zwei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung und dreizehn GmbH & Co. KG's, aufgrund eines Aktienbindungsvertrages gemäß § 34 Abs. 2 WpHG, wobei die von den zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und dreizehn GmbH & Co KG's gehaltenen Anteile in Höhe von insgesamt 16,55% der Stimmrechte (43.001.965 Stimmen) den Mitgliedern der Familie, die diese Gesellschaften kontrollieren, auch nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Für kein Mitglied des Aktienbindungsvertrags besteht, auch bei Hinzurechnung der mit Nießbrauchverträgen ausdrücklich eingeräumten Stimmrechte, die Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens bzw. Überschreitens der Schwelle von 3% oder mehr der Stimmrechtsanteile an der Henkel AG & Co. KGaA. Bevollmächtigte der Mitglieder des Aktienbindungsvertrages der Familie Henkel ist Frau Dr. Simone Bagel-Trah, Deutschland. (Letzte Meldung: 12. Oktober 2018) Henkel AG & Co. KGaA
|
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Henkel AG & Co. KGaA |
Henkel Str. 67 | |
40191 Düsseldorf | |
Deutschland | |
Internet: | www.henkel.de |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1034509 30.04.2020