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20.Dezember 2022 20:57 Uhr

Uniper SE , ISIN: DE000UNSE018



EQS-Ad-hoc: Uniper SE / Schlagwort(e): Sonstiges


Uniper SE: EU-Kommission erteilt beihilferechtliche Genehmigung - Stabilisierungsmaßnahmen sollen umgehend umgesetzt werden


20.12.2022 / 20:57 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Die EU-Kommission hat heute die beihilferechtliche Genehmigung des Stabilisierungspakets für Uniper erteilt. Damit werden die Stabilisierungsmaßnahmen nun umgehend umgesetzt. 



Im Rahmen der Genehmigung hat die EU-Kommission eine Reihe von strukturellen Maßnahmen festgelegt, die Uniper erfüllen muss. Das Unternehmen wird die folgenden Veräußerungen tätigen, wovon die letzte bis spätestens Ende 2026 abgeschlossen sein muss:  



  • 84-prozentige Beteiligung am Unipro-Geschäft, Russland, 

  • Steinkohlekraftwerk in Datteln, Deutschland,  

  • Fernwärmegeschäft, Deutschland, 

  • Stromgeschäft Nordamerika, ohne Gasportfolio, LNG- und wasserstoffbezogene Aktivitäten, 

  • Geschäft mit Schiffstreibstoffen Uniper Energy DMCC, Mittlerer Osten,  

  • Gaskraftwerk in Gönyu, Ungarn,  

  • 20-prozentige Beteiligung an der OPAL-Pipeline,  

  • 20-prozentige indirekte Beteiligung an der BBL-Pipeline, 

  • 18-prozentige Beteiligung an der Gasgesellschaft Latvijas Gaze, Lettland,  

  • Internationales Helium-Geschäft.  

Uniper hat sich außerdem zu einer Reihe von marktöffnenden Maßnahmen verpflichtet, wie z. B. der Verpflichtung, die Marktposition im Vertrieb nicht auszubauen, das langfristige Gas-Vertragsportfolio anzupassen, und Wettbewerbern Zugang zu Transport- und Speicherkapazitäten zu gewähren. 



Bis Ende 2026 darf Uniper zudem nur Akquisitionen tätigen, die für die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens oder für die Dekarbonisierung des Geschäfts von Uniper notwendig sind. Die Akquisitionen bedürfen der Genehmigung durch die EU-Kommission. 



Zudem muss gemäß der EU-Genehmigung die Schiedsklage gegen die Niederlande auf der Grundlage des Energiecharta-Vertrags zurückgezogen werden. 



Darüber hinaus basiert die Genehmigung der EU-Kommission auf der Logik, dass Uniper zwischen 2022 und 2024 einen Eigenbeitrag von 30 Prozent pro Jahr aus seinem bereinigten Ergebnis vor Zinsen und Steuern, ohne Verluste aus Gasersatzbeschaffungskosten, leisten wird. Sollte die Eigenkapitalausstattung von Uniper Ende 2024 höher sein als vor der Krise, ist Uniper verpflichtet, den überschießenden Betrag in geeigneter Weise an den Bund zurückzuzahlen. 



Im Rahmen der EU-Genehmigung hat sich der Bund verpflichtet, seinen Anteil bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren.  



Die von der Hauptversammlung am 19. Dezember 2022 beschlossene Kapitalerhöhung wird nun umgehend umgesetzt. Zudem ist geplant, einen Teil des Genehmigten Kapitals noch in 2022 auszunutzen.   



 



Kontakt:


Mitteilende Person:

Andrea Schoeneberg

Vice President

Corporate Legal Affairs


Kontakt für Investoren und Analysten:

Stefan Jost

Executive Vice President

Group Finance & Investor Relations

Uniper SE

Holzstraße 6

40221 Düsseldorf

Mobil +49 151 1213 9656

Telefax +49 211 4579 2022

E-Mail ir@uniper.energy


Pressekontakt:

Georg Oppermann

Senior Vice President

External Communication & Sustainability Communication

Uniper SE

Holzstraße 6

40221 Düsseldorf

Telefon +49 211 4579 5570

Mobil +49 178 439 4847

E-Mail press@uniper.energy








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Unternehmen: Uniper SE

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Internet: www.uniper.energy
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WKN: UNSE01, UNSE1V
Indizes: SDAX
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1518251  20.12.2022 CET/CEST







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