Bekanntmachung zum Aktienrückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
76. Zwischenmeldung Filderstadt, 29. April 2024 ? Im Zeitraum vom 22. April 2024 bis einschließlich 26. April 2024 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 der All for One Group SE erworben, dessen Verlängerung mit Bekanntmachung vom 12. Oktober 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der All for One Group SE veröffentlicht unter www.all-for-one.com/aktienrueckkauf. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 13. Oktober 2022 bis einschließlich 26. April 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 80.923 Aktien. Der Erwerb der Aktien der All for One Group SE erfolgt durch ein von der All for One Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | All for One Group SE |
Rita-Maiburg-Straße 40 | |
70794 Filderstadt-Bernhausen | |
Deutschland | |
Internet: | www.all-for-one.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
1891795 29.04.2024 CET/CEST