Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien ? 46. Zwischenmeldung Ludwigshafen ? 28. November 2022 ? Im Zeitraum vom 21. November 2022 bis einschließlich 25. November 2022 wurde eine Anzahl von 496 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der BASF SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 11. Januar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 11. Januar 2022 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite von BASF SE veröffentlicht unter www.basf.com/aktienrueckkauf. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 11. Januar 2022 bis einschließlich 25. November 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 24.623.477 Aktien. Der Erwerb der Aktien der BASF SE erfolgt durch eine von BASF SE beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Kontakt
|
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | BASF SE |
Carl-Bosch-Straße 38 | |
67056 Ludwigshafen | |
Deutschland | |
Internet: | www.basf.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
1499129 28.11.2022 CET/CEST