Oldenburg, 15. April 2024 CEWE Stiftung & Co. KGaA, Aktienrückkauf Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien / Schlussmeldung Die CEWE Stiftung & Co. KGaA hat den am 26. Juni 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachten Aktienrückkauf planmäßig am 12. April 2024 beendet. Der Vorstand der CEWE Stiftung & Co. KGaA hatte am 26. Juni 2023 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juni 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien teilweise Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 250.000 Aktien der CEWE Stiftung & Co. KGaA (ISIN: DE0005403901), maximal jedoch zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 20 Mio., durchzuführen. Insgesamt hat die CEWE Stiftung & Co. KGaA 139.900 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 95,30409 Euro zurückgekauft. Dies entspricht 1,88 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurück gekauften Aktien betrug 13.333.042,60 Euro. Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch eine von der CEWE Stiftung & Co. KGaA beauftragte Bank ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Die erworbenen Aktien sollen für die nach der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 15. Juni 2022 zulässigen Zwecke verwendet werden. Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs sind gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auch auf der Internetseite der CEWE Stiftung & Co. KGaA unter http://ir.cewe.de im Bereich ?Investor Relations? veröffentlicht.
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Sprache: | Deutsch |
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