Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien ? 6. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 8. April 2024 bis einschließlich 12. April 2024 wurden insgesamt Stück 2.740.147 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Deutsche Bank AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 1. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 4. März 2024 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Deutsche Bank AG veröffentlicht: https://investor-relations.db.com/share/share-buybacks/capital-distribution?language_id=3#zeige-inhalt-von-aktienrueckkaufprogramm-2024-1 Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 4. März 2024 bis einschließlich 12. April 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 18.082.409 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutsche Bank AG erfolgt durch eine von der Deutsche Bank AG beauftragte Wertpapierhandelsbank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Bank AG |
Taunusanlage 12 | |
60325 Frankfurt a. M. | |
Deutschland | |
Internet: | www.db.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
1880725 15.04.2024 CET/CEST