KWS SAAT SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation KWS SAAT SE & Co. KGaA / Aktienrückkaufprogramm / Vorstand beschließt Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 --------------------------------------------------------------- Einbeck, 16. Februar 2023. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin KWS SE (im Folgenden der "Vorstand") hat für die KWS SAAT SE & Co. KGaA (ISIN DE0007074007) (im Folgenden die "Gesellschaft") am 18. Oktober 2022 beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG eigene Aktien der Gesellschaft für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu erwerben. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck, Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Das Rückkaufprogramm sollte in einem Zeitraum vom 09. Januar 2023 bis zum 28. Februar 2023 durchgeführt werden, wobei die Zeichnungsfrist für die Mitarbeiter bereits am 20. Januar 2023 endete. Der Vorstand hat am 16. Februar 2023 beschlossen, den bis 28. Februar 2023 befristeten Zeitraum für den Aktienrückkauf bis spätestens 31. März 2023 zu verlängern, damit sämtliche von den Mitarbeitern gezeichneten Aktien gekauft werden können. Im Übrigen gelten die inhaltlichen Vorgaben des Rückkaufprogramms, wie diese der Vorstand ursprünglich am 18. Oktober 2022 beschlossen hat, fort. Das Rückkaufprogramm wird weiterhin von einer Bank durchgeführt werden, die im Rahmen des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Der Rückkauf wird weiterhin ausschließlich kursschonend über die Börse erfolgen. Der maximale Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Darüber hinaus wird entsprechend den Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet, liegt, was auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Der Aktienrückkauf kann weiterhin im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Gesellschaft wird die Fortentwicklung des Aktienrückkaufprogramms weiterhin wöchentlich angemessen bekannt geben. Aktuell hält die Gesellschaft 50.468 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,15 %.
Einbeck, den 20. Februar 2023 KWS SAAT SE & Co. KGaA
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Sprache: | Deutsch |
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