Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien ? Abschlussmeldung Siemens Aktiengesellschaft schließt Aktienrückkauf ab Im Zeitraum vom 22. Januar 2024 bis einschließlich 25. Januar 2024 wurden insgesamt Stück 132.466 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben und zwar jeweils wie folgt:
Damit wurde am 25. Januar 2024 der Aktienrückkauf abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. November 2021 bis einschließlich 25. Januar 2024 erworbenen eigenen Aktien beläuft sich auf Stück 24.725.201 Aktien. Dies entspricht 3,09% des Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 120,41?. Unter Einbezug von während der Laufzeit des Aktienrückkaufs an die ausführende Bank gezahlten bzw. von der Bank erhaltenen Ausgleichsbeträgen, welche jeweils als nachträgliche Anpassung des Erwerbspreises wirkten, ergibt sich bezogen auf den gesamten Aktienrückkauf ein durchschnittlicher Erwerbspreis je Aktie in Höhe von 121,31?. Das Rückkaufvolumen beträgt damit insgesamt 2.999.362.321,59?.
Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 15. November 2021 für den 15. November 2021 mitgeteilt. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgte durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/aktienrueckkauf-2021-2026).
München, 29. Januar 2024
Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand
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