KWA Contracting AG
Stuttgart
Wertpapierkenn-Nummer 783 087
Der Vorstand beruft hiermit die
25. Ordentliche Hauptversammlung
der KWA Contracting AG
ein am
Donnerstag, 20. Juli 2023, um 10:30 Uhr
in den Räumlichkeiten der
KWA Contracting AG Herzogstraße 6 A 70176 Stuttgart
- Räume im Erdgeschoss -
Tagesordnung
TOP 0 |
Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
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TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstands der Gesellschaft, des Berichtes des Aufsichtsrates
und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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TOP 4 |
Beschlussfassung über Ergebnisverwendung
Das positive Jahresergebnis der KWA Contracting AG in Höhe von 434.955,22 ? sowie die aktuell stabile Liquiditätssituation
aufgrund bereits gesicherter Gewinnausschüttungen der Beteiligungen ermöglichen eine Dividendenzahlung an die Aktionäre.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 0,30 ? je Aktie mit dem Nennwert von 10 Euro
auszuschütten (entspricht 3 % = 194.970,30 ?).
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TOP 5 |
Wahl des Abschlussprüfers für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Stefan Armbruster, Wirtschaftsprüfer, Eckenerstr. 69, 74081 Heilbronn, zum Abschlussprüfer
für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zu wählen.
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TOP 6 |
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/2024
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TOP 7 |
Sonstiges
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Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
die Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 14.07.2023 (letzter Anmeldetag), bei der Gesellschaft
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KWA Contracting AG Herzogstraße 6 A 70176 Stuttgart
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E-Mail: info@kwa-ag.de
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mindestens in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und die am Tag der Anmeldung im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
Die Hauptversammlung ist gemäß § 12 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Grundkapitals
vertreten ist. Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich um Ihre Teilnahme.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen von ihnen bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis zur Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern
siehe § 135 AktG). Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs notwendig. Die
Vollmacht und ihr Widerruf können in
Textform an die Gesellschaft an folgende Adresse gesandt werden:
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KWA Contracting AG Herzogstraße 6 A 70176 Stuttgart
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E-Mail: info@kwa-ag.de
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Alternativ zur Übersendung von Vollmacht und Widerruf bzw. Nachweis der Vollmacht an die genannte Adresse der Gesellschaft
können diese zum Nachweis der Bevollmächtigung auch am Tage der Hauptversammlung vorgelegt werden.
Für Vollmachten an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes in § 135 AktG genanntes Institut oder eine
dort genannte Person gilt § 135 AktG, wonach es in diesem Falle genügt, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtserklärung nachprüfbar
festhält. Das Textformerfordernis gilt insoweit nicht. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs
Sorge zu tragen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen und anzuweisen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Fall Einzelweisungen für die Ausübung der Stimmrechte zu den Tagesordnungspunkten erteilt werden. Ohne Weisungen
ist die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Vertreter ungültig.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Weisungsvollmachten müssen spätestens am zweiten
Werktag vor dem Tage der Hauptversammlung bei der vorgenannten Adresse zugegangen sein, wenn die Bevollmächtigung über ein
elektronisches Medium erfolgt. Erfolgt die Weisungserteilung auf andere Weise, muss diese der Gesellschaft spätestens drei
Werktage vor dem Tag der Hauptversammlung zugegangen sein.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs.1; § 127 AktG
Eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind zu richten an:
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KWA Contracting AG Herzogstraße 6 A 70176 Stuttgart
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E-Mail: info@kwa-ag.de
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Wir werden rechtzeitig gestellte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
hierzu unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und zusätzlich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
(http://www.kwa-ag.de) zugänglich machen; § 126 Absatz 2 AktG bleibt unberührt.
Stuttgart, den 01.06. 2023
KWA Contracting AG
Der Vorstand
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