News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
26.04. 21:05 vor 16 Stunden
Glarner Kantonalbank AG
Generalversammlung 2024 der Glarner Kantonalbank stimmt allen Anträgen zu
26.04. 19:25 vor 18 Stunden
Metall Zug AG
Generalversammlung genehmigt alle Anträge
26.04. 17:30 vor 20 Stunden
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
EQS-News: Porsche AG startet entschlossen in das Jahr der Modelloffensiven
26.04. 17:27 vor 20 Stunden
tick Trading Software AG
EQS-News: Ergebnisse der Hauptversammlung 2024
26.04. 16:11 vor 21 Stunden
Deutsche Postbank Funding Trust III
EQS-News: Deutsche Postbank Funding Trust III - Annual Report 2023
26.04. 13:14 vor 1 Tag
Baloise Holding AG
Ergebnisse der Generalversammlung der Baloise Holding AG
In allen Meldungen suchen

07.März 2024 08:02 Uhr

Puma AG, WKN 696960, ISIN DE0006969603

[ Aktienkurs Puma AG | Weitere Meldungen zur Puma AG ]

EQS-News: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052














EQS-News: PUMA SE


/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf






Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052








07.03.2024 / 08:02 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




PUMA SE



PUMA SE (ISIN: DE00069696303 WKN: 696960)



PUMA WAY 1, D-91074 Herzogenaurach



Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Herzogenaurach, 7. März 2024 - Wie am 29. Februar 2024 veröffentlicht hat der Vorstand der PUMA SE beschlossen, im Zeitraum vom 7. März 2024 bis spätestens 6. Mai 2025 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von maximal 100 Mio. ? über die Börse zu erwerben. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 6. März 2024 von 41,43 ? wären dies bis zu 1,6 % des Grundkapitals und entsprächen bis zu 2.413.709 Aktien. Die zurückgekauften Aktien der PUMA SE sollen eingezogen werden. Der Rückkauf erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020.



Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (?Verordnung (EU) 2016/1052?). Der Rückkauf erfolgt unter Beauftragung eines unabhängigen Finanzdienstleisters. Der Finanzdienstleister muss den Erwerb der PUMA-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 7. Mai 2020 einhalten. Der Finanzdienstleister ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten.



Der Finanzdienstleister trifft die Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der PUMA SE. Die PUMA SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Finanzdienstleisters nehmen. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen oder gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.



Informationen zu den mit dem Aktienrückkauf zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die PUMA SE die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter https://about.puma.com/de/investor-relations veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



Herzogenaurach, 7. März 2024



Der Vorstand





















07.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com





























Sprache: Deutsch
Unternehmen: PUMA SE

PUMA WAY 1

91074 Herzogenaurach

Deutschland
Telefon: +49 9132 81 0
Fax: +49 9132 81 42375
E-Mail: investor-relations@puma.com
Internet: www.puma.com
ISIN: DE0006969603
WKN: 696960
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1853239





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service





1853239  07.03.2024 CET/CEST



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1853239&application_name=news&site_id=mastertraders~~~65797fb3-34a5-4025-92b3-e77c5f497b69
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.