News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
19.06. 07:00 vor 2 Tagen
Schindler Holding AG
Schindler Holding AG: Veränderungen in der Konzernleitung
19.06. 06:55 vor 2 Tagen
Kursaal Bern AG
Rupert Ecker wird neuer CEO der Grand Casino Kursaal Bern AG
18.06. 17:44 vor 3 Tagen
Emmi Management AG
Information über Platzierung von 110'000 Namenaktien Emmi AG
18.06. 16:30 vor 3 Tagen
Groß & Partner Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Jens Hausmann wird nach einer Übergangsphase auf eigenen Wunsch aus der Geschäftsführung von Groß & Partner ausscheiden
18.06. 16:00 vor 3 Tagen
GRAMMER Aktiengesellschaft
EQS-News: Personelle Veränderung im Vorstand der GRAMMER AG
In allen Meldungen suchen

16.Dezember 2022 11:00 Uhr

EQS Group AG , ISIN: DE0005494165

EQS-News: EQS Group AG: Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz





EQS-News: EQS Group AG


/ Schlagwort(e): Sonstiges






EQS Group AG: Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz








16.12.2022 / 11:00 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz



Neu: Anonymes Melden muss ermöglicht werden



Der Bundestag hat heute in der letzten Sitzung des Jahres das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und damit die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) umgesetzt. Aus Sicht der EQS Group, dem Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, ist besonders erfreulich, dass beim Schutz der Whistleblower nochmals nachgebessert wurde: Meldestellen müssen nun auch anonymen Hinweisen nachgehen und?Vorkehrungen treffen, um eine anonyme Kommunikation mit den meldenden Personen zu ermöglichen.



Deutschland hat als 14. EU-Staat die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, nachdem in der letzten Woche auch Belgien und Italien diesen Schritt vollzogen haben: ?Auf die Einführung eines Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir uns seit drei Jahren intensiv vorbereitet. Dass nun auch anonyme Meldungen ermöglicht werden müssen, freut uns sehr. Das erhöht zwar auch die Anforderungen an die Unternehmen, diese lassen sich jedoch mit unserer marktführenden Software rechtssicher und zuverlässig erfüllen?, sagt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group.



Unternehmen, Behörden und Kommunen müssen Meldekanäle einrichten



Für die 17.000 Unternehmen in Deutschland ab 250 Beschäftigten, aber auch öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern besteht damit dringender Handlungsbedarf, einen Meldekanal einzurichten. Als Best Practice haben sich hier digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle?Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen. Diese Tools können, wie es der Gesetzgeber vor allem für internationale Konzerne empfiehlt, in mehreren Sprachen aufgesetzt werden und automatisieren auch die vorgeschriebenen Prozesse für die Empfangsbestätigung und die Rückmeldung an die Hinweisgebenden.



 



Kontakt:



André Marques, CFO



Tel.: +49 89-444430-033
Mob.: +49 175-5250009



Email.: andre.marques@eqs.com

















16.12.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com





























Sprache: Deutsch
Unternehmen: EQS Group AG

Karlstr. 47

80333 München

Deutschland
Telefon: +49(0)89 444 430-000
Fax: +49(0)89 444 430-049
E-Mail: info@eqs.com
Internet: www.eqs.com
ISIN: DE0005494165
WKN: 549416
Indizes: Scale
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1515361





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service





1515361  16.12.2022 CET/CEST



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1515361&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.