News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
08.01. 15:58 vor 1983 Tagen
Trade & Value AG
DGAP-NAV: Trade & Value AG: Nettoinventarwert 2019-12
08.01. 09:57 vor 1983 Tagen
SHOP APOTHEKE EUROPE N.V.
DGAP-News: Jasper Eenhorst wird neuer CFO von SHOP APOTHEKE EUROPE.
08.01. 08:00 vor 1983 Tagen
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG
DGAP-News: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: LUDWIG BECK 2019: Bruttoumsatz im Rahmen der Prognose
08.01. 07:00 vor 1983 Tagen
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA
DGAP-News: AURELIUS verstärkt Maßnahmen zur CO2-Reduktion und kompensiert CO2-Verbrauch durch Flugreisen
In allen Meldungen suchen

04.November 2020 11:01 Uhr

Jens Graf Rechtsanwälte








DGAP-Media / 04.11.2020 / 11:01



Urteilt ein Gericht erstmals, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY den Wirecard Anlegern aufgrund nachlässiger Erledigung ihrer Prüfungsaufgaben wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet, muss EY mit Massen weiterer Prozesse rechnen. Um nicht alle Geschädigten früh zu Klageerhebungen zu ermutigen wird man also Erfolgsmeldungen bereits prozessierender Anleger verhindern müssen. Droht auf eine Einzelklage eine Verurteilung, könnte man sich zu namhaften Zahlungen veranlasst sehen, um Vergleiche mit Geheimhaltungsklauseln zustande zu bringen. Wegen vermutlich dieser Taktik dauerte es bekanntlich über vier Jahre bis zum Diesel - Urteil im Mai 2020.


Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es auch vor diesem Hintergrund empfehlenswert, alsbald rechtlich erprobte und bewährte Einzelklagen zu erheben. Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, bieten ihrer Mandantschaft diesen nicht mit den Nachteilen von Massenveranstaltungen behafteten, auf ihren Fall konzentrierten Service, der auch die Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherungen umfasst. Die individuelle Inanspruchnahme von EY könnte zudem ohne "Sammelklage" eine notwendige Vorstufe eines Amtshaftungsprozesses bilden. Sollte es für Einzelkläger dieses Experiments überhaupt noch bedürfen.


Düsseldorf, den 4.11.2020, Rechtsanwalt Jens Graf, Königsallee 52 - 54, 40212 Düsseldorf, Tel.: 0211 86322525 Fax: 0211 86322555, E-Mail: Jens.Graf@t-online.de, www.vermögensrekonstruktion.de


 



Ende der Pressemitteilung



Emittent/Herausgeber: Jens Graf Rechtsanwälte

Schlagwort(e): Finanzen


04.11.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



1145400  04.11.2020 



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1145400&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.