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04.November 2020 11:01 Uhr

Jens Graf Rechtsanwälte








DGAP-Media / 04.11.2020 / 11:01



Urteilt ein Gericht erstmals, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY den Wirecard Anlegern aufgrund nachlässiger Erledigung ihrer Prüfungsaufgaben wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet, muss EY mit Massen weiterer Prozesse rechnen. Um nicht alle Geschädigten früh zu Klageerhebungen zu ermutigen wird man also Erfolgsmeldungen bereits prozessierender Anleger verhindern müssen. Droht auf eine Einzelklage eine Verurteilung, könnte man sich zu namhaften Zahlungen veranlasst sehen, um Vergleiche mit Geheimhaltungsklauseln zustande zu bringen. Wegen vermutlich dieser Taktik dauerte es bekanntlich über vier Jahre bis zum Diesel - Urteil im Mai 2020.


Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es auch vor diesem Hintergrund empfehlenswert, alsbald rechtlich erprobte und bewährte Einzelklagen zu erheben. Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, bieten ihrer Mandantschaft diesen nicht mit den Nachteilen von Massenveranstaltungen behafteten, auf ihren Fall konzentrierten Service, der auch die Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherungen umfasst. Die individuelle Inanspruchnahme von EY könnte zudem ohne "Sammelklage" eine notwendige Vorstufe eines Amtshaftungsprozesses bilden. Sollte es für Einzelkläger dieses Experiments überhaupt noch bedürfen.


Düsseldorf, den 4.11.2020, Rechtsanwalt Jens Graf, Königsallee 52 - 54, 40212 Düsseldorf, Tel.: 0211 86322525 Fax: 0211 86322555, E-Mail: Jens.Graf@t-online.de, www.vermögensrekonstruktion.de


 



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Emittent/Herausgeber: Jens Graf Rechtsanwälte

Schlagwort(e): Finanzen


04.11.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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