News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
04.07. 11:00 vor 4 Tagen
Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.
Oliver Bönig und Thomas G. Wunder gewinnen den Journalistenpreis kumU 2025
04.07. 09:50 vor 4 Tagen
GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
GEBÄUDEVERSICHERUNGSINDEX BLEIBT UNVERÄNDERT BEI 1'190 PUNKTEN
04.07. 08:00 vor 4 Tagen
Helvetica Capital AG
Helvetica Capital investiert in die Statron AG
03.07. 21:56 vor 4 Tagen
HenriPay Holding N.V. 
EQS-News: Invitation AGM
03.07. 20:30 vor 5 Tagen
voxeljet AG
EQS-News: voxeljet AG: Gericht bestätigt StaRUG Plan
03.07. 19:55 vor 5 Tagen
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
EQS-Adhoc: Jamie Gittens vor Wechsel zu Chelsea FC
03.07. 18:45 vor 5 Tagen
Endor AG
EQS-Adhoc: Endor AG: Antrag auf Delisting
03.07. 17:09 vor 5 Tagen
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
EQS-News: Ergebnisse der Hauptversammlung der AT&S AG / Andy Mattes neuer AT&S-Aufsichtsratsvorsitzender
In allen Meldungen suchen

07.Juli 2025 07:00 Uhr

Schweizerischer Anlegerschutzverein








EQS-Media / 07.07.2025 / 07:00 CET/CEST


Vorbereitung einer Klage gegen Meyer Burger sowie aktuelle und ehemalige Organe. Aktionären droht Totalverlust.

Die Meyer Burger Technology AG (MBT) hat die Öffentlichkeit und ihre Aktionäre wiederholt falsch informiert. Darüber hinaus hat MBT wiederholt gegen die Pflicht, Ad-hoc-Meldungen zu veröffentlichen, verstossen. Den zahlreichen Aktionären ist hieraus erheblicher Schaden entstanden. Es zeichnet sich aufgrund der diversen Insolvenzen der deutschen und amerikanischen Tochtergesellschaften ein Totalverlust ab.



Letzten Freitag wurde mitgeteilt, dass Franz Richter gerichtlich zum einzigen Verwaltungsrat bestimmt wurde. Das Regionalgericht Oberland musste tätig werden, da MBT es unterlassen hat, eine Generalversammlung abzuhalten. Andreas Herzog ist aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Damit hat MBT keinen Verwaltungsrat mehr mit Wohnsitz in der Schweiz.



MBT hat in der Vergangenheit wiederholt die Öffentlichkeit und die eigenen Aktionäre falsch informiert. Dies betrifft insbesondere die technische Leistungsfähigkeit der eigenen Module und die damit verbundene Roadmap, sowie die Modalitäten des Abnahmevertrags mit DESRI (s.a. bisherige Veröffentlichungen zu MBT). Investoren haben insbesondere aufgrund der behaupteten technischen Überlegenheit und dem Abnahmevertrag mit DESRI für die in den USA produzierten Module MBT Kapital zur Verfügung gestellt. In den letzten Jahren warb MBT über eine Milliarde Schweizer Franken an Eigen- und Fremdkapital ein. Die Marktkapitalisierung betrug zeitweise sogar über zwei Milliarden Schweizer Franken. Da sowohl die technologische Roadmap weit verfehlt, als auch der Abnahmevertrag von DESRI gekündigt wurde, mussten die deutschen und amerikanischen Tochtergesellschaften bereits Insolvenz anmelden. Für Aktionäre ist in der Folge ein Totalverlust absehbar.



Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der Lagerbestand an fertigen Modulen in den letzten Jahresabschlüssen zu hoch bewertet worden ist. Die fertigen Module konnten lange Zeit nicht verkauft werden und es ist daher davon auszugehen, dass relevante Verkäufe nur zu deutlich niedrigeren Preisen als bilanziert erfolgten.



Auch hat MBT wiederholt gegen die Ad-hoc-Pflicht verstossen. Zuletzt wurde unterlassen, rechtzeitig über die Einstellung der Produktion am Standort Goodyear zu informieren. Mitarbeiter berichteten vorgängig in US-Medien über diese Entscheidung von MBT, bevor der Markt im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung unterrichtet wurde. Auch hier wurden Marktteilnehmer in Folge des Verstosses geschädigt.



Der SASV hat die Verstösse dokumentiert und bereitet eine Klage für die geschädigten Aktionäre vor. Geplant ist die Klageschrift nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Generalversammlung zu finalisieren.



In dem Zusammenhang plant der SASV auch gegen aktuelle und ehemalige Organe der MBT vorzugehen, da davon auszugehen ist, dass diese vorsätzlich gehandelt haben. Im Rahmen einer Prozessfinanzierung soll geschädigten Aktionären auch eine Klageteilnahme ohne finanzielles Risiko ermöglicht werden. Interessierte ehemalige und aktuelle Aktionäre können sich über das folgende Formular registrieren, um zukünftig weitere Informationen zu erhalten.



















Emittent/Herausgeber: Schweizerischer Anlegerschutzverein

Schlagwort(e): Industrie


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
















Sprache: Deutsch
Unternehmen: Schweizerischer Anlegerschutzverein

Grossackerstrasse 14

9000 St. Gallen

Schweiz
Internet: www.anlegerschutzverein.ch
EQS News ID: 2165698





 
Ende der Mitteilung EQS-Media





Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.