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03.November 2020 18:25 Uhr

SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB








DGAP-Media / 03.11.2020 / 18:25



Die Berliner Rechtsanwälte Dr. Marc Liebscher (Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte) und Dr. Wolfgang Schirp (Schirp & Partner Rechtsanwälte) sind von Wirecard-Investoren beauftragt, die Einreichung von Sammelklagen wegen Staatshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland vorzubereiten. Grund ist das Versagen der deutschen Aufsichtsbehörden im Fall Wirecard AG.



Ein heute vorgestelltes Gutachten von Prof. Dr. Moritz Renner (Universität Mannheim) kommt zu dem Ergebnis, dass Investoren der Wirecard AG gute Aussichten haben, gegen die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Denn die Bundesrepublik habe mit der konkreten Ausgestaltung des dualen Bilanzkontrollsystems durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) gegen ihre Pflicht verstoßen, die europäische Transparenzrichtlinie entsprechend deren Vorgaben in Art. 24 umzusetzen. Dieses Ergebnis wird durch einen ebenfalls heute veröffentlichten Peer Review Bericht der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority), die Aufsichtsbehörde der EU für die Wertpapiermärkte, gestützt. Die ESMA hat zahlreiche Mängel bei DPR und BaFin identifiziert, darunter auch erhebliche Mängel bei der Wirksamkeit des Aufsichtssystems bei der Finanzberichterstattung.



Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher betont: "Der Mangelbericht der ESMA stützt unseren Ansatz, die Bundesrepublik Deutschland zu verklagen. Denn die ESMA hat festgestellt, dass im Hinblick auf die jeweilige Rolle von BaFin und DPR bei Hinweisen auf Betrug in der Rechnungslegung BaFin und DPR, nicht aufeinander abgestimmt sind. Die ESMA hat dargelegt, dass die BaFin nicht in der Lage war, die Prüfungen der DPR in Bezug auf Wirecard gründlich zu bewerten, was es der BaFin dann aber ermöglicht hätte, zu entscheiden, ob sie die Prüfungen von der DPR übernehmen sollte. Zudem hat die ESMA sogar Fälle mangelnder Koordinierung und Ineffizienz beim Informationsaustausch zwischen den zuständigen Teams der BaFin offengelegt."



Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp sieht in der Ausgestaltung der Bilanzkontrolle in Deutschland eine fehlerhafte Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie. Rechtsanwalt Dr. Schirp: "Die Richtlinie fordert in Art. 24, dass in der Bundesrepublik Deutschland ein funktionierendes Bilanzkontrollsystem etabliert sein muss. Dieses Erfordernis der Richtlinie folgt aus dem Individualschutzgedanken: Die Richtlinie bezweckt nämlich den Schutz der Anleger. Mit der dysfunktionalen Umsetzung der Richtlinie hat die Bundesrepublik gegen ihre Pflichten verstoßen. Dies bestätigt auch das Renner-Gutachten. Dann muss die BRD die Wirecard-Investoren aber entschädigen: Denn hätten DPR/BaFin die falschen Bilanzen der Wirecard AG richtig prüfen können, hätten sie erkennen können, dass diese falsch sind und hätten Aufsichtsmaßnahmen eingeleitet. Die Nichtumsetzung der Erfordernisse der Transparenzrichtlinie ist also kausal für den Schaden der Wirecard-Investoren. Dafür ist als Kausalitätsnachweis nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der Rückgriff auf die allgemeine Lebenserfahrung ausreichend. Dieser, im Renner-Gutachten hervorgehobene, europarechtliche Ansatz der Staatshaftung vereinfacht Klagen von Investoren enorm."



Geschädigte Wirecard-Investoren können sich mit einer mail an wirecard@schirp.com unverbindlich und kostenfrei registrieren und weitere Informationen erhalten.



Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:



Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D-10117 Berlin, Tel. 0049-30-326170 und 0049-179-5320213, Mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com



Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.), Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 102, D-10711 Berlin, Tel. 0049-30-326170 und 0049-176-93150194, Mail: liebscher@dr-spaeth.com; URL: www.ey-klage.de






Ende der Pressemitteilung



Emittent/Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB

Schlagwort(e): Dienstleistungen


03.11.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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