Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 5. Zwischenmeldung Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 23. März 2020 bis einschließlich 27. März 2020 täglich zurückgekauften Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sind wie folgt:
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 24. Februar 2020 (Datum erster Kauf) bis einschließlich 27. März 2020 (Datum letzter Kauf) erworbenen Aktien beläuft sich somit auf Stück 292.611 Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgte durch eine von der HolidayCheck Group AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse über das XETRA-Handelssystem. Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der HolidayCheck Group AG veröffentlicht (www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/aktienrueckkauf). München, den 30. März 2020 HolidayCheck Group AG Der Vorstand
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1010545 30.03.2020