Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 6. und letzte Zwischenmeldung Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 30. März 2020 bis einschließlich 3. April 2020 täglich zurückgekauften Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sind wie folgt:
Die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 24. Februar 2020 (Datum erster Kauf) bis einschließlich 3. April 2020 (Datum letzter Kauf) erworbenen Aktien beläuft sich somit auf Stück 412.177 Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgte durch eine von der HolidayCheck Group AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse über das XETRA-Handelssystem. Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie und der sich daraus für die Gesellschaft ergebenden wirtschaftlichen Unsicherheiten, hat der Vorstand am 2. April 2020 zur Sicherstellung eines möglichst flexiblen Liquiditätsrahmens vorsorglich beschlossen, das aktuelle Aktienrückkaufprogramm nach Ende des Handelstags am 3. April 2020, vorzeitig zu beenden. Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der HolidayCheck Group AG veröffentlicht (www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/aktienrueckkauf). München, den 6. April 2020 HolidayCheck Group AG Der Vorstand
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1016169 06.04.2020