Wacker Neuson SE, München Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 11. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 14. Juni 2021 bis einschließlich 18. Juni 2021 wurden insgesamt 61.000 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2021 erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2021 wurde mit Bekanntmachung vom 29. März 2021 gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 mitgeteilt. Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 14. Juni 2021 bis einschließlich 18. Juni 2021 täglich zurückgekauften Aktien, der volumengewichtete Durchschnittskurs sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf 785.900 Stück Aktien. Der Aktienrückkauf erfolgte durch eine von der Wacker Neuson SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Xetra-Handelssystem. Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://wackerneusongroup.com/investor-relations/details-zur-aktie/aktienrueckkauf München, den 21.06.2021 Wacker Neuson SE
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Wacker Neuson SE |
Preußenstr. 41 | |
80809 München | |
Deutschland | |
Internet: | www.wackerneusongroup.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1210314 21.06.2021