Nur noch einen Impact-Fonds checken und dann die Welt retten? 15.04.2021 - Impact Investing: die Strategie zur Bewältigung ökologischer Herausforderungen - EU-Offenlegungsverordnung schafft mehr Transparenz bei Nachhaltigkeitsrisiken und - Alles über Impact Investing, Greenwashing und Interviews mit Experten in unserem ESGenius Newsletter Impact Investments sind in der Finanzwirtschaft momentan in aller Munde. Es handelt sich um Investitionen mit der Absicht, neben einer finanziellen Rendite auch positive, messbare soziale und ökologische Auswirkungen zu erzielen. Der wachsende Impact-Investment-Markt stellt Kapital zur Verfügung um die dringendsten Herausforderungen der Welt in Bereichen wie erneuerbare Energien, Klimaschutz, Mikrofinanzierung sowie eine erschwingliche und zugängliche Grundversorgung wie Wohnen, Gesundheitswesen und Bildung zu bewältigen. Impactfonds - das "Sahnehäubchen" der nachhaltigen Investmentbranche Der Impact muss messbar und sichtbar sein Viele Wege führen zum Impact-Ziel Positiver Impact kann über unterschiedliche Wege erzielt werden. Die Erste AM nutzt hier sämtliche verfügbare Nachhaltigkeitswerkzeuge: einerseits durch die Fondsprodukte selbst, andererseits durch die Stimmrechtausübung und Unternehmensdialoge. So wird über unseren ERSTE GREEN INVEST in Unternehmen veranlagt, die es zu ihrem Geschäftszweck gemacht haben, den Klimawandel zu bekämpfen und natürliche Ressourcen wie Wasser möglichst effizient zu nutzen. Im ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT wird über Green Bonds, Climate-Awareness Bonds und Social Bonds gezielt in jene Projekte investiert, die sicherstellen sollen, dass unsere Nachfolgegenerationen einen lebenswerten Planten vorfinden werden. Der ERSTE RESPONSIBLE MICROFINANCE erlaubt es dort Kapital zur Unternehmensgründung und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen, wo es ansonsten keinen oder nur erschwerten Zugang zu Finanzierungen gibt. Durch die Ausübung der Stimmrechte, Einbringung von Aktionärsanträgen zu ökologischen und sozialen Themen sowie Investorendialoge können Fondsgesellschaften Druck auf Unternehmen ausüben. Dadurch wird auch abseits von Impactfonds positive Wirkung erzielt. Die Erste AM übte im Jahr 2020 Stimmrechte auf 363 Hauptversammlungen für über 3 Milliarden Euro Volumen aus. Und die anderen Fonds haben keinen Impact? "Aus unserer Sicht hat jede Investmententscheidung eine Auswirkung, die unabhängig von der Produktschiene gemessen werden sollte. Aus diesem Grund sind wir 2015 als erste Fondsgesellschaft Österreichs dem Montréal Carbon Pledge beigetreten und veröffentlichen jährlich den CO2-Fußabdruck sämtlicher Publikumsfonds auf unserer Homepage", so Hatak. Als Unternehmen sind wir stolz seit Beginn der Messung, auch dank unserer firmenweiten Mindeststandards, bei den CO2-Emissionen immer unterhalb des Gesamtmarktes gelegen zu sein. Zusätzlich veröffentlichen wir seit 2017 die Wasserrisiken in unseren Responsible Aktienfonds und haben die Berechnung heuer erstmalig auf die Responsible Rentenfonds ausgeweitet. Selbst wenn es der Welt gelingt die Emissionen stark zurückzuschrauben, werden sie weiter steigen. Ähnlich wie ein tropfender Wasserhahn, der langsam aber stetig die Badewanne füllt, bis sie eines Tages übergeht. "Unser erklärtes Ziel muss die Klimaneutralität sein. Durch Impactfonds investieren wir in jene Unternehmen und in jene Projekte, die entscheidend dazu beitragen, den tropfenden Wasserhahn ein für alle Mal abzudrehen", so Hatak abschließend. Mit einem nachhaltig veranlagten Volumen von 16,5 Milliarden Euro in mehr als 50 nachhaltigen Publikumsfonds und mehreren Spezialfonds ist Erste AM Marktführerin in Österreich im Nachhaltigkeitsbereich. Zudem nimmt die Erste AM eine Pionierrolle im Bereich Ethik und Nachhaltigkeit ein: Bereits im Jahr 2001 startete die Erste AM den ersten Umweltaktienfonds, der seit 2006 in Kooperation mit dem WWF Österreich gemanagt wird. Der ERSTE RESPONSIBLE MICROFINANCE kann zu wesentlichen Teilen in Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) iSd § 71 InvFG 2011 investieren. Die Finanzmarktaufsicht warnt: Der ERSTE RESPONSIBLE MICROFINANCE kann bis zu 100 % in Veranlagungen gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 (Alternative Investments) investieren, die im Vergleich zu traditionellen Anlagen ein erhöhtes Anlagerisiko mit sich bringen. Insbesondere bei diesen Veranlagungen kann es zu einem Verlust bis hin zum Totalausfall des darin veranlagten Kapitals kommen. Rückfragen: Erste AM Communications & Digital Marketing Armand Feka Paul Severin Erste Asset Management GmbH
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" erstellt.Der Prospekt, die "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" sowie die Wesentliche Anlegerinformation/KID sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com abrufbar und stehen dem/der interessierten AnlegerIn kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen die Wesentliche Anlegerinformation/KID erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere AnlegerInnen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer AnlegerInnen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Zahl- und Informationsstelle in Deutschland ist HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21 - 23, D - 40212 Düsseldorf. Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle können Rücknahmeanträge für Anteile am/an den Fonds eingereicht und die Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen sowie sonstige Zahlungen durch die deutsche Zahlstelle an die AnteilinhaberInnen auf deren Wunsch in bar in der Landeswährung ausgezahlt werden. Alle erforderlichen Informationen für die AnlegerInnen vor und auch nach Vertragsabschluss - die Fondsbestimmungen, der Prospekt, die "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" bzw. die Wesentliche Anlegerinformation/KID, die Jahres- und Halbjahresberichte - sind ebenfalls bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die AnteilinhaberInnen werden im "Bundesanzeiger", Köln, veröffentlicht.
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1185232 15.04.2021