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23.Januar 2023 10:15 Uhr

AGROB Immobilien AG , ISIN: DE0005019004








EQS-Media / 23.01.2023 / 10:15 CET/CEST



 



 



 



AGROB Immobilien AG: OLG München gibt Freigabeantrag statt





Die AGROB Immobilien AG (?Gesellschaft?) gibt bekannt, dass das Oberlandesgericht München am 19. Januar 2023 durch Beschluss entschieden hat, dass die gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. August 2022 über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RFR InvestCo 1 GmbH und der Gesellschaft erhobene Klage eines Aktionärs der Eintragung des Vertrags in das Handelsregister nicht entgegensteht.



Die Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Amtsgerichts München war bereits am 16. November 2022 erfolgt. Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Eintragung nunmehr bestandskräftig. Damit besteht eine sichere Grundlage für die weitere Umsetzung des Vertrags.



 



Ismaning, im Januar 2023



AGROB Immobilien AG



 






Ende der Pressemitteilung



Emittent/Herausgeber: AGROB Immobilien AG

Schlagwort(e): Sonderthemen


23.01.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGROB Immobilien AG

Münchener Straße 101

85737 Ismaning

Deutschland
Telefon: 089-99 68 73 - 17
Fax: 089-99 68 73 - 32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Internet: www.agrob-ag.de
ISIN: DE0005019004, DE0005019038
WKN: 501900, 501903
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart
EQS News ID: 1541157





 
Ende der Mitteilung EQS-Media



1541157  23.01.2023 CET/CEST



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