News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
13.01. 07:00 vor 1968 Tagen
CropEnergies AG
DGAP-News: CropEnergies verdreifacht operatives Ergebnis
10.01. 18:00 vor 1971 Tagen
Private Equity Holding AG
EQS-News: Net Asset Value per 31. Dezember, 2019
10.01. 16:30 vor 1971 Tagen
The Ministry of Petroleum of the Republic of South Sudan
DGAP-News: South Sudan Ministry of Petroleum: Ankündigung eines Umweltaudits für Ölfelder
10.01. 13:00 vor 1971 Tagen
euromicron AG in Insolvenz
DGAP-Adhoc: euromicron AG in Insolvenz: Kündigung Vertrag mit Designated Sponsor
10.01. 11:30 vor 1971 Tagen
ALSO Holding AG
EQS-News: ALSO Polska vergrössert Footprint
10.01. 10:21 vor 1971 Tagen
DFV Deutsche Familienversicherung AG
DGAP-News: DFV Deutsche Familienversicherung AG übertrifft Jahresziele 2019
10.01. 09:03 vor 1971 Tagen
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
DGAP-News: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Wechsel im Aufsichtsrat der DEAG
In allen Meldungen suchen

30.Oktober 2020 15:27 Uhr

EASY SOFTWARE AG , ISIN: DE000A2YN991



DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache


EASY SOFTWARE AG: Rechtskräftiges Urteil im Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Organmitglieder


30.10.2020 / 15:27 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Mülheim an der Ruhr, 30. Oktober 2020 - In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf über Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihren ehemaligen Vorstandssprecher Gereon Neuhaus und ihren ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex ?sbr" haben die Beklagten kurz vor dem heutigen Verkündungstermin ihre Berufungen zurückgenommen. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Duisburg vom 29. April 2019 rechtskräftig, mit welchem Herr Neuhaus und Herr Wagner als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 1.022.676,03 nebst Zinsen sowie der Beklagte Gereon Neuhaus darüber hinaus zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von weiteren insgesamt EUR 414.452,05 nebst Zinsen verurteilt wurden (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 30 April 2019). Nach überschlägiger Berechnung akkumulieren sich die Zinsen auf rund EUR 280.000.


Das weitere Schadensersatzverfahren der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex ?ScanOptic" ist noch rechtshängig.


EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand




Kontakt:

Oliver Krautscheid








30.10.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG

Am Hauptbahnhof 4

45468 Mülheim an der Ruhr

Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE000A2YN991
WKN: A2YN99
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1144381





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service




1144381  30.10.2020 CET/CEST







fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1144381&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.