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05.Oktober 2020 10:30 Uhr

KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen








DGAP-Media / 05.10.2020 / 10:30



- Verwaltungsrat Friedrich P. Kötter: Gesetzesvorhaben soll gewährleisten, dass die rechtlichen Grundlagen mit tatsächlicher Bedeutung der Sicherheitsbranche Schritt halten



- Staatssekretär a. D. Fritz Rudolf Körper: Ressortvereinbarung der Ministerien und grober Zeitplan mit dem Ziel der Gesetzesrealisierung vor Bundestagswahl im nächsten Jahr steht



Essen/Berlin (05.10.2020). Die Sicherheitswirtschaft mit ihren rund 267.000 Beschäftigten steht aktuell vor wichtigen Umbrüchen: Seit dem 1. Juli gehört sie erstmals zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI), gleichzeitig steht ein eigenes Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) vor der Tür. Von der damit angestrebten Steigerung der Zutrittsvoraussetzungen für künftige Sicherheitsunternehmer und -beschäftigte sowie der Qualitäts- und Ausbildungsstandards werden Branche, Staat, Bürger und Unternehmen gleichermaßen profitieren.



Diese zu erwartenden Positiveffekte mit Blick auf die innere Sicherheit verdeutlichen daher auch die Relevanz der von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen für eine zeitnahe Gesetzesrealisierung: "Die Ressortvereinbarung zwischen BMI und dem bisher zuständigen Bundeswirtschaftsministerium ist geschlossen, der grobe Zeitplan steht", betont Fritz Rudolf Körper, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und Staatssekretär a. D. "Zudem sind die Personalmaßnahmen im BMI getroffen, um das Gesetzgebungsverfahren anzugehen. Beginnend mit kurzfristig geplanten Workshops zu zentralen Inhalten unter Einbindung u. a. von Unternehmens- und Verbandsvertretern bis zum Ziel der Realisierung noch in dieser Legislaturperiode."



Diese wichtigen Weichenstellungen begrüßt auch Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe, und unterstreicht gleichzeitig den hohen Stellenwert der zügigen Gesetzesumsetzung. "Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz soll gewährleisten, dass die rechtlichen Grundlagen für die Sicherheitswirtschaft künftig endlich Schritt halten mit ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit und Bedeutung", sagt der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW). "Dabei läuft für das Gesetzesvorhaben angesichts der in einem Jahr anstehenden Bundestagswahl allerdings bereits der Countdown."



Mit Blick auf die Realisierung müssen dabei folgende Themen im Fokus stehen: deutliche Verschärfung der Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualifizierung von Unternehmern und Beschäftigten; Intensivierung und Harmonisierung der Sicherheitsüberprüfungen; Steigerung der Qualitätsgewichtung bei öffentlichen Ausschreibungen; Ausweitung des Anwendungsbereiches auch auf Inhouse-Tätigkeiten. Hieraus ergeben sich u. a. folgende konkreten Forderungen:



- Sicherheitsunternehmer: Jeder, der künftig als Sicherheitsunternehmer tätig werden möchte, muss seine Zuverlässigkeit ohne Abstriche darlegen, die von den Ordnungsbehörden ab Antragstellung fortlaufend und eigenständig überprüft wird. Als Fachkunde ist mindestens ein 160-stündiger Qualifikations-Nachweis erforderlich, der mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung endet. Diese ist ebenfalls gegeben, wenn die Repräsentanten des Unternehmens eine erfolgreiche Ausbildung als Fachkraft/Meister für Schutz und Sicherheit absolviert haben oder einen entsprechenden Hochschulabschluss vorweisen können, z. B. in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften. Alle genannten Anforderungen sollten nicht allein für klassische Sicherheitsunternehmer gelten, sondern u. a. auch für Betreiber von Notruf- und Serviceleitstellen, Sicherheitsberater und -makler sowie Kontraktoren.



- Sicherheitsmitarbeiter: Die Unterrichtung als Brancheneinstieg, die lediglich die Anwesenheit des Teilnehmers ohne abschließenden Test des Lernerfolges erfordert, ist durch die Sachkundeprüfung abzulösen. Die alleinige Durchführung seitens der Industrie- und Handelskammern (IHK) sollte um BDSW-anerkannte und -zertifizierte Fortbildungsinstitute und -akademien erweitert werden. Gleichzeitig muss das erworbene Wissen durch Fortbildungen regelmäßig aufgefrischt werden. Für den Schutz kritischer und sensibler Infrastrukturen wie den ÖPNV, Flüchtlingsunterkünfte oder im Veranstaltungssektor sind speziellere Qualifikationen nötig. Im Zuge der Zuverlässigkeitsüberprüfung der Beschäftigten sind die Führungszeugnisse laufend und eigenständig durch die Ordnungsbehörden zu überprüfen.



- Inhouse-Tätigkeiten: Diese müssen dem Anwendungsbereich des SDLG unterliegen. Denn es ist irrelevant, ob der Mitarbeiter für einen Sicherheitsdienstleister tätig ist oder z. B. direkt für einen Stadionbetreiber, der seine Schutzmaßnahmen in Eigenregie erbringt.



- Ausschreibungen: Die höheren Standards sind nicht zum "Nulltarif" umsetzbar. Erforderlich ist zwingend eine stärkere Qualitätsgewichtung bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben. Hier muss Deutschland dem Beispiel anderer europäischer Staaten wie Spanien folgen und das Bestbieterprinzip zum verbindlichen Vergabekriterium machen. Dieses beinhaltet, dass statt dem billigsten Preis qualitative Kriterien zum entscheidenden Faktor werden. Klar ist: Je kritischer das zu sichernde Objekt ist, desto höher müssen die Anforderungen sein. Eine generelle Qualitätsgewichtung von mindestens 60 % erscheint angemessen.



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Die KÖTTER Unternehmensgruppe

Die KÖTTER Unternehmensgruppe ist eine moderne und innovative Firmengruppe mit Stammsitz in Essen, die seit ihrer Gründung im Jahr 1934 in Familienbesitz ist. Als professioneller Facility-Services-Anbieter steht die KÖTTER Unternehmensgruppe für maßgeschneiderte Systemlösungen aus einer Hand, bestehend aus Sicherheitsdienstleistungen, Sicherheitstechnik, Reinigungs- und Personaldienstleistungen. Die KÖTTER Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren rd. 18.800 Mitarbeitern an den mehr als 50 Standorten in Deutschland einen Umsatz von 565 Mio. ? (Zahlen für 2019). Weitere Informationen unter
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Kontakt:



KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen

Carsten Gronwald, Pressesprecher, Tel.: (0201) 2788-126, Carsten.Gronwald@koetter.de






Ende der Pressemitteilung

Zusatzmaterial zur Meldung:

Bild: http://newsfeed2.eqs.com/koettergmbhverwaltung/1138783.html
Bildunterschrift: Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe und Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW)



Emittent/Herausgeber: KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen

Schlagwort(e): Dienstleistungen


05.10.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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