Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit
YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 30. Juni, 2025 - LECLANCHE SA, eines der weltweit führenden Unternehmen für Energiespeicherung, beruft seine ordentliche Generalversammlung für den 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) im Hotel La Prairie, Avenue des Bains 9, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz, ein.
[Unverbindliche Übersetzung des französischen Originals] ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG Die Aktionäre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung von LECLANCHE SA (die "Gesellschaft") vom 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) (Türöffnung um 9:30 (MESZ)), an folgender Adresse teilzunehmen: La Prairie Hotel, 9 Avenue des Bains, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz. 2. Verwendung des Bilanzgewinns 3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 4. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses 5. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 6. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters 7. Wiederwahl der Revisionsstelle 8. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung 9. Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3ter 10. Änderung des Firmennamens der Gesellschaft III. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGEN IV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTE Anhang 1: Erklärungen zum Traktandum 5
Einführung durch den Verwaltungsratspräsidenten. Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische Jahresrechnung 2024 und Vergütungsbericht 2024 der LECLANCHE SA 1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2024, der konsolidierten Jahresrechnung 2024 und der statutarischen Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE SA Antrag des Verwaltungsrats: den Jahresberichts 2024, die konsolidierte Jahresrechnung 2024 und die statutarische Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE SA zu genehmigen. 1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2024 Antrag des Verwaltungsrats: den Vergütungsbericht 2024 auf konsultativer Basis zu genehmigen. Erläuterung: Im Einklang mit den Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um Ihre Zustimmung zum Vergütungsbericht 2024 auf konsultativer Basis. Der Vergütungsbericht, der Teil des Geschäftsberichts ist, spiegelt die Vergütungsstruktur, die Governance und die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung im Berichtsjahr gewährten Vergütungen wider. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitte des Vergütungsberichts wurden von FORVIS MAZARS SA geprüft, welche in ihrem Revisionsbericht, der ebenfalls im Jahresbericht enthalten ist, die Konformität mit dem Gesetz und den Statuten von LECLANCHE SA bestätigt hat.
Verlust für das Jahr 2024 CHF -101,523,569.15 Vortrag aus dem Vorjahr CHF 27,262,757.08 Total kumulierte Verluste CHF -74,260,812.07 Vorschlag des Verwaltungsrats: Dividende für das Jahr 2024 0.00 Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo CHF -74,260,812.07
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR und den Statuten der LECLANCHE SA liegt es in der Kompetenz der Generalversammlung, über die Verwendung des Bilanzgewinns, einschliesslich der Festsetzung der Dividende, zu beschliessen.
Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Antrag des Verwaltungsrats: die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zu entlasten für deren Aktivitäten im Geschäftsjahr 2024. Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR und der Statuten des LECLANCHE SA ist die Generalversammlung zuständig für die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses 4.1 Wahlen des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat nimmt den Rücktritt von Herrn Shanu Sherwani als Mitgleid des Verwaltungsrats per 18. März 2025 zur Kenntnis. Antrag des Verwaltungsrats: Wahl der folgenden Mitglieder des Verwaltungsrats, jeweils für eine Amtszeit bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung:
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von LECLANCHE SA hat die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrats zu wählen, die gemäss Gesetz für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt werden. Jeder der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats stellt sich an der Generalversammlung für eine einjährige Amtszeit zur Wiederwahl bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit Ausnahme von Herrn Shanu Sherwani, welcher vom Verwaltungsrat per 18. März 2025 zurückgetreten ist. Weitere Einzelheiten zu den zur Wiederwahl stehenden Verwaltungsratsmitgliedern finden Sie im Geschäftsbericht 2024. Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrats Antrag des Verwaltungsrats: Herr Lex Bentner als Präsident des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen. 4.3 Wiederwahl des Ernennungs- und Vergütungsausschusses Antrag des Verwaltungsrats: folgende Mitglieder in den Ernennungs- und Vergütungsausschuss zu wählen bzw. wiederzuwählen, jeweils für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre:
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 OR und den Statuten der LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses zuständig. Ihre Amtszeit ist von Gesetzes wegen auf ein Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung beschränkt, und es können nur Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt werden.
Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 5.1 Vergütung des Verwaltungsrats Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für die Amtszeit bis zur ordentlichen Generalversammlung 2026 in der Höhe von CHF 600,000.00 genehmigen. Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten der LECLANCHE SA obliegt es der Generalversammlung, die Vergütungen des Verwaltungsrates zu genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen des Vorjahrs. 5.2 Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 von CHF 2,350,000.00 zu genehmigen. Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten des LECLANCHE SA muss die Generalversammlung die Vergütung der Geschäftsleitung genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für die Geschäftsleitung. Dieser Betrag ist gleich hoch wie der für das Geschäftsjahr 2025 genehmigte Betrag. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Vorschlag des Verwaltungsrats: Wahl von BMG Avocats, 8C, avenue de Champel, P.O. Box 385, CH-1211 Genf, vertreten durch Herrn Manuel Isler, Rechtsanwalt, Genf, und/oder Herrn Rocco Rondi, Rechtsanwalt, Genf, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre. Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 3 OR und den Statuten des LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters zuständig.
Wiederwahl der Revisionsstelle Antrag des Verwaltungsrats: FORVIS MAZARS SA, Lausanne, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2025 wiederzuwählen. Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von LECLANCHE SA liegt die Wahl der Revisionsstelle in der Kompetenz der Generalversammlung.
Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung 8.1 Übersicht Per 31. Dezember 2024 war die Gesellschaft im Sinne von Art. 725b OR überschuldet, verfügt jedoch über ausreichende Rangrücktritte zur Deckung des negativen Eigenkapitals und hat weiterhin Liquiditätsengpässe. Im Jahre 2024, wurden Schulden gegenüber SEF-Lux[1] und Golden Partner Holding S.à r.l. im Gesamtbetrag von ca. CHF 33,470,000 subordiniert, wodurch sich die Bilanzlage der Gesellschaft vorübergehend verbesserte. Darüber hinaus wurden im März und April 2025 Schulden gegenüber SEF-LUX und Golden Partner Holding S.à r.l. in Höhe von CHF 25,409,113 in 250,158,338 neue Namensaktien umgewandelt, welche aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft ausgegeben wurden. Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft wird eine finanzielle Restrukturierungsmassnahme vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung der Bilanzsituation abzielt. Konkret schlägt der Verwaltungsrat eine Umwandlung bestehender Schulden im Maximalbetrag von bis zu CHF 18,045,607.94094 in Eigenkapital durch eine ordentliche Kapitalerhöhung vor. Um diese Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital zu erreichen, hat der Verwaltungsrat mit Strategic Equity - Renewable Energy ("SEF" oder "Darlehensgeber") vereinbart, einen Teil ihrer Schulden gegenüber dem Darlehensgeber in Höhe von insgesamt CHF 18,045,607.94094 (die "Schulden") in Eigenkapital umzuwandeln, wobei eine Kapitalerhöhung im Gesamtnennbetrag von bis zu CHF 11,287,676.20 (Ausgabe von maximal bis zu 112,876,762 Namenaktien der Gesellschaft mit einem Nennwert von je CHF 0.10) vorgeschlagen wird, vorbehältlich der Erfüllung der Anforderungen gemäss schweizerischem Recht und vorbehältlich der Genehmigung durch die Generalversammlung der Gesellschaft (die "Debt-to-Equity-Conversion") (siehe Traktandum 8.2). Um weitere Flexibilität bei Finanzierungen und/oder bei finanziellen Umstrukturierungen zu gewinnen, schlägt der Verwaltungsrat vor, (i) Artikel 3quinquies der Statuten der Gesellschaft zu ändern und damit das für Finanzierungszwecke verfügbare bedingte Kapital zu erhöhen (siehe Traktandum 8.3) und (ii) ein neues Kapitalband einzuführen, indem ein neuer Artikel 3quater in die Statuten der Gesellschaft aufgenommen wird (siehe Traktandum 8.4). SEF hat sich verpflichtet, die folgenden Beträge in Eigenkapital umzuwandeln:
Um die Debt-to-Equity-Conversion durchzuführen, muss das Bezugsrecht der Aktionäre im Zusammenhang mit der erforderlichen Kapitalerhöhung ausgeschlossen werden, was die Zustimmung der Aktionäre mit qualifizierter Mehrheit erfordert. Die Schulden sollen in Aktien der Gesellschaft zum 75%igen volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) umgewandelt werden, berechnet über die 60 Tagen vor dem 31. Mai 2025. Die vorgeschlagene Debt-to-Equity-Conversion soll dazu dienen, den finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Bilanzposition zu verbessern. Falls die Generalversammlung 2025 zustimmt, muss der Verwaltungsrat die Debt-to-Equity-Conversion innerhalb von sechs Monaten nach der Generalversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, dass die Anforderungen der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung der neuen Aktien erfüllt werden. 8.2 Ordentliche Kapitalerhöhung für die Debt-to-Equity-Conversion Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital der Gesellschaft, um maximal CHF 11,287,676.20 von CHF 102,542,298.40 auf einen Maximalbetrag von bis zu CHF 113,829,974.60 durch eine ordentliche Kapitalerhöhung wie folgt zu erhöhen:
Vorbehältlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wird das sich daraus ergebende Agio mit einem Verlustvortrag in Höhe von CHF 6,757,931.74 zu Sanierungszwecken verrechnet.
Erläuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und ist überschuldet im Sinne von Art. 725b OR. Es besteht die dringende Notwendigkeit, diese Situation anzugehen und die Gesellschaft finanziell zu sanieren. Zur Verbesserung der Finanzlage und der Bilanzposition der Gesellschaft wird die Debt-to-Equity-Conversion vorgeschlagen. Zur Durchführung der Debt-to-Equity-Conversion und zur Ausgabe der erforderlichen Anzahl neuer Aktien an den Darlehensgeber ist es erforderlich, das Aktienkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um den maximalen Gesamtnennbetrag von CHF 11,287,676.20 zu erhöhen. In Übereinstimmung mit Art. 650 OR obliegt es der Generalversammlung, eine ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals zu beschliessen; für die vorgeschlagene Kapitalerhöhung zur Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital ist ein qualifiziertes Quorum gemäss Art. 704 Abs. 1 Ziff. 3 und Ziff. 4 OR. Dies gilt aufgrund der Eigenschaft der Debt-to-Equity Conversion mit einer Verrechnung von Forderungen mit Schulden aus der Zeichnung neuer Aktien und dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Um möglicherweise eine Befreiung von der Stempelsteuer in Anspruch nehmen zu können, wird vorgeschlagen, dass durch die Kapitalerhöhung entstandene Agio buchhalterisch sofort mit dem Verlustvortrag nach Abschluss der Kapitalerhöhung zu verrechnen. 8.3 Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3quinquies Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2 betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und deren Vollzug beantragt der Verwaltungsrat die Änderung von Artikel 3quinquies der Statuten die Ermächtigung des Verwaltungsrates (vorgeschlagene Änderungen unterstrichen).
Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt eine Erhöhung des bedingten Kapitals dem Verwaltungsrat weitere Flexibilität und die Möglichkeit, weitere Mittel zu beschaffen und die finanzielle Lage der Gesellschaft zu verbessern. 8.4 Verabschiedung des Kapitalbandes Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2 betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und der Durchführung dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, einen neuen Artikel 3quater der Statuten zu verabschieden, der es dem Verwaltungsrat erlaubt, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 569,149,873 neuen Aktien zu erhöhen oder das Aktienkapital durch Vernichtung von bis zu 569,149,873 Aktien herabzusetzen (vorgeschlagene Änderungen unterstrichen).
Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 vorgeschlagene Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt die Einführung eines neuen Kapitalbandes dem Verwaltungsrat mehr Flexibilität und die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zu beschaffen und die finanzielle Lage der Gesellschaft zu verbessern. Der Verwaltungsrat schlägt ferner vor, in das Kapitalband die Bestimmung aufzunehmen, dass der Beschluss über eine Kapitalerhöhung gemäss diesem Artikel 3quater ein Präsenzquorum von 80 % des Verwaltungsrats und die Genehmigung durch 80 % der anwesenden und stimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder erfordert. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass ein Beschluss zur Erhöhung des Aktienkapitals aus dem Kapitalband von den Mitgliedern des Verwaltungsrates breit abgestützt wird.
Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3ter Antrag des Verwaltungsrates: Unter dem Vorbehalt der Genehmigung von Traktandum 8.2 betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und des Vollzugs dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, Artikel 3ter der Statuten der Ermächtigung des Verwaltungsrates anzupassen (vorgeschlagene Änderungen unterstrichen).
Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, wird eine Erhöhung des bedingten Kapitals für Mitarbeiter vorgeschlagen, die dem Verwaltungsrat weitere Flexibilität und die Möglichkeit gibt, leistungsbezogene Mitarbeiteroptionspläne einzuführen oder Optionsrechte für leitende Angestellte und leistungsstarke Mitarbeiter im Rahmen des derzeitigen Mitarbeiteroptionsplans zu gewähren, um eine angemessene und wettbewerbsfähige Vergütung für die Mitarbeiter sicherzustellen. Änderung des Firmennamens der Gesellschaft Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, den Firmennamen der Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA (Leclanché Ltd) (Leclanché AG) zu ändern und Artikel 1 der Statuten wie folgt zu ergänzen (vorgeschlagene Änderungen unterstrichen)
Erläuterung: Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Schreibweise aller Konzerngesellschaften der Leclanché-Gruppe (LECLANCHE SA, Leclanché E-Mobility SA, LECLANCHE SBS SA und Leclanché Technologies SA) anzugleichen, um den Markenauftritt zu vereinheitlichen. Daher soll der Firmenname der Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA geändert werden. Der Jahresbericht 2024, der die konsolidierte Jahresrechnung, die statutarische Jahresrechnung sowie den Revisionsbericht und den Vergütungsbericht 2024 enthält, ist auf der Website der LECLANCHE SA unter https://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/ verfügbar. Der Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre sind ein Anmelde- und ein Weisungsformular beigelegt, das die Aktionärinnen und Aktionäre bis zum 30. Juli 2025, 11.59 Uhr (MESZ), ausgefüllt an folgende Adresse zurückzusenden haben, wenn sie an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen: areg.ch ag, Fabrikstrasse 10, 4614 Hägendorf. Elektronische Fernabstimmung per Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (netVote): Aktionäre können an den Abstimmungen und Wahlen teilnehmen, indem sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter elektronisch via https://leclanche.netvote.ch Weisungen erteilen. Die erforderlichen Login-Informationen werden den Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung Anfang oder Mitte Juli zugestellt. Änderungen der elektronisch übermittelten Weisungen können bis zum 30. Juli 2025, 11:59 Uhr (MESZ), vorgenommen werden. Soweit die Aktionärin oder der Aktionär dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter keine besonderen Weisungen erteilt, weist sie oder er den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an, für ihre oder seine Aktien im Sinne der Anträge des Verwaltungsrats zu den traktandierten Geschäften zu stimmen. Dasselbe gilt für Zusatz- oder Alternativanträge zu den in dieser Einladung aufgeführten Traktanden und für neue Traktanden. Zur Teilnahme an der Generalversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 22. Juli 2025, 17.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sind. Sie erhalten ihre Zutrittskarte und das Stimmmaterial gegen Rücksendung des Anmeldeformulars oder durch Kontaktaufnahme mit der areg.ch ag unter der oben genannten Adresse. Vom 22. Juli 2025, 17.00 Uhr (MESZ) bis zum 4. August 2025 werden keine Eintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein Stimmrecht an der Generalversammlung begründen würden. Aktionäre, die in diesem Zeitraum ihre Aktien ganz oder teilweise verkaufen, sind in diesem Umfang nicht mehr stimmberechtigt. Sie werden gebeten, ihre Zutrittskarte und ihr Stimmmaterial zurückzugeben oder umzutauschen. Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen wollen, können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die nicht Aktionär zu sein braucht, oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Manuel Isler, Rechtsanwalt, c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel, Postfach 385, CH-1211 Genf, oder, falls dieser nicht anwesend sein kann, durch seinen Vertreter vertreten lassen. Das Anmeldeformular mit den ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachten ist der areg.ch ag an die oben genannte Adresse zuzustellen. Aktionärinnen und Aktionäre, die sich durch eine andere Person vertreten lassen wollen, senden das Anmeldeformular mit der ausgefüllten und unterzeichneten Vollmacht zuhanden der areg.ch ag an die oben angegebene Adresse. Die Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden dann direkt an die Adresse des Bevollmächtigten gesandt. Die Generalversammlung der Aktionäre wird in englischer Sprache abgehalten.
Yverdon-les-Bains, 30. Juni 2025 Im Namen des Verwaltungsrats Der Präsident Lex Bentner ANHANG 1: ERKLÄRUNGEN ZUM TRAKTANDUM 5 Wie im Schweizerischen Obligationenrecht ("OR") und in den Statuten vorgeschrieben, wird der Verwaltungsrat den Aktionären einen Antrag zur Genehmigung vorlegen:
Die vorgeschlagenen Beträge, die der diesjährigen Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unserer Vergütungspolitik. Ausserdem haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, unter Traktandum 1.2 konsultativ über den Vergütungsbericht 2024 abzustimmen. Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag des Verwaltungsrats (Traktandum 5.1) Die vorgeschlagene maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats beträgt CHF 600,000.00 und besteht aus einem fixen Honorar, wie aus den Erläuterungen hervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der Vorperiode. Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge an die Mitglieder des Verwaltungsrats, die über die Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungen gewährt. Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag für die Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 (Traktandum 5.2) Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 2,350,000.00 als maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen, der für das Geschäftsjahr 2025 genehmigt wurde. Gemäss den Statuten legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung jedes Jahr die maximale Vergütung der Geschäftsleitung für das nächste Geschäftsjahr zur Genehmigung vor. Der vorgeschlagene Gesamtbetrag der maximalen Vergütung umfasst das Grundgehalt, die variable kurzfristige Vergütung (Bonus) sowie die variable langfristige Vergütung, die in diesem Jahr gezahlt oder gewährt wird. Wie im Vergütungsbericht 2024 offengelegt, belief sich die Vergütung der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2024 auf kCHF 1,101. Der vorgeschlagene maximale Gesamtbetrag der Vergütung steht im Einklang mit der aktuellen Vergütungspolitik von LECLANCHE SA. Der Gesamthöchstbetrag der Vergütung ist ein Budget und basiert auf der Annahme, dass jedes Mitglied der Geschäftsleitung und LECLANCHE SA alle Zielvorgaben vollständig erreicht hat. Er sollte nicht als der tatsächlich gezahlte oder gewährte Vergütungsbetrag angesehen werden. Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge. Über Leclanché Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie. Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird. Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen, E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9
Haftungsausschluss Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie ?strategisch?, ?vorgeschlagen?, ?eingeführt?, ?wird?, ?geplant?, ?erwartet?, ?Verpflichtung?, ?erwarten?, ?prognostizieren?, ?etabliert?, ?vorbereiten?, ?planen?, ?schätzen?, ?Ziele?, ?würden?, ?potenziell? und ?erwarten? gekennzeichnet sein können, ?Schätzung?, ?Angebot? oder ähnliche Ausdrücke oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtes Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse erzielen wird.
Medienkontakte: [1] SEF-Lux bezieht sich auf: Strategic Equity Fund - Renewable Energy, Luxemburg, AM Investment SCA SICAV RAIF - Global Growth, Sub-Fund, Luxemburg, sind zusammen der Hauptaktionär von Leclanché, im Folgenden als "SEF-Lux" bezeichnet. Pure Capital S.A. ist der wirtschaftliche Eigentümer gemäss der Meldeplattform der Offenlegungsstelle der SIX Exchange Regulation AG - Datum der Veröffentlichung der letzten Meldung: 21. Februar 2025. [2] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion zu wandelnden Schuldverschreibungen werden zu 75% des volumengewichteten Durchschnittskurses (VWAP), berechnet über die 60 Tage vor dem 31. Mai 2025. [3] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten, die auf ca. CHF 0.00 geschätzt werden. [4] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten, die auf ca. CHF 350'000.00 geschätzt werden. Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Leclanché SA |
Av. des Sports 42 | |
1400 Yverdon-les-Bains | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 (24) 424 65-00 |
Fax: | +41 (24) 424 65-20 |
E-Mail: | investors@leclanche.com |
Internet: | www.leclanche.com |
ISIN: | CH0110303119, CH0016271550 |
Valorennummer: | A1CUUB, 812950 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 2162876 |
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2162876 30.06.2025 CET/CEST